<http://www.heise.de/newsticker/meldung/58122>

Die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf hat eine 
weitere juristische Hürde genommen: Das Verwaltungsgericht Köln hat 
in einem am heutigen Donnerstag bekannt gegebenen Urteil 
(Aktenzeichen 6 K 7151/02) die Klage eines Kölner Providers gegen die 
Verfügung zurückgewiesen.

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