Am Tuesday 05 April 2005 15:03 verlautbarte Thomas Hafner :
> 05.04.2005 13:27
>
> Urteil in Sachen Musikindustrie gegen heise online
>
> In dem Rechtsstreit[1] (Az. 21 O 3220/05) von acht Unternehmen der
> Musikindustrie gegen den Heise Zeitschriften Verlag liegt seit heute
> das schriftliche Urteil des Landgerichts M�nchen I[2] vor. Anlass des

[...]>
> Der Verlag k�nne sich zur Rechtfertigung der Linksetzung nicht auf
> die Pressefreiheit durch Art. 5 des Grundgesetzes (GG)[5]  berufen.
> Diese finde in den entsprechenden Vorschriften des Urheberrechts eine
> wirksame Einschr�nkung und m�sse im vorliegenden Fall gegen�ber den
> Eigentumsinteressen der Musikindustrie zur�ckstehen.
>
So, also muss man jetzt einen eindeutigen Begriff schreiben, so dass man 
mit einer (nicht-deutschen) Suchmaschine die Seiten findet. Ein herber 
Schlag f�r das Web. Es wurde -was Zeitschriften angeht- zur�ckgebombt 
in den Zustand vor 1991. Denn die Errungenschaft des Web ist der 
weltweit eindeutige Verweis auf ein St�ck Information. Der ist verboten 
worden. Art. 5 sch�tzt nach Lesart des Gerichts nur ungenauere 
(sprachliche) Umschreibungen einer Sache. Das bedeutet einfach, das 
Gericht hat die Pressefreiheit hinsichtlich technischer Begriffe und 
Daten nicht anerkannt. Meines Erachtens ist das irrig.


> Eine Abfuhr erteilte das Gericht der Musikindustrie bei ihren
> Bestrebungen, die weitere Ver�ffentlichung des umstrittenen Artikels
> zu verhindern. 

Das zeigt, dass die Richter zwar schon mal gesurft sind, aber letztlich 
das Web nicht verstanden haben. FITUG ist also noch lange nicht 
�berfl�ssig. Leider gibt es immer noch keine Kammern f�r solche 
Netz-Sachen in den kompetente Richter sitzen (die es gibt, siehe 
EDV-Gerichtstag). Hoffentlich gibt es irgendwann ein Urteil wo jemand 
verst�ndiger mit der Thematik umgeht.

>
> URL dieses Artikels:
>   http://www.heise.de/newsticker/meldung/58249
>
> Links in diesem Artikel:
>   [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/57152
>   [2] http://www.justiz.bayern.de/lgmuenchen1/
>   [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297
>   [4] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__830.html
>   [5] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_5.html
>   [6] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html
>   [7] mailto:[EMAIL PROTECTED]

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