* Holger Voss: > Die Internet-Adressen (IP-Adressen) der KundInnen zu speichern, ist > weder f�r Abrechnungs-, noch f�r Betriebszwecke erforderlich.
Es gibt in diesem Punkt durchaus andere Ansichten. Eine tats�chliche Nutzung f�r Betriebszwecke erfolgt seitens T-Online meines Wissens nur in au�ergew�hnlichen Einzelf�llen, denn es wird nicht systematisch gegen gehackte Windows-Maschinen der Kunden vorgegangen. Allerdings k�nnte das nimmer eine Rechtsgrundlage f�r die Speicherung �ber einen Zeitraum von 80 Tagen liefern. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
