* Holger Voss:

> Die Internet-Adressen (IP-Adressen) der KundInnen zu speichern, ist
> weder f�r Abrechnungs-, noch f�r Betriebszwecke erforderlich.

Es gibt in diesem Punkt durchaus andere Ansichten. Eine tats�chliche
Nutzung f�r Betriebszwecke erfolgt seitens T-Online meines Wissens nur
in au�ergew�hnlichen Einzelf�llen, denn es wird nicht systematisch
gegen gehackte Windows-Maschinen der Kunden vorgegangen.

Allerdings k�nnte das nimmer eine Rechtsgrundlage f�r die Speicherung
�ber einen Zeitraum von 80 Tagen liefern.

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