hat getagt. Und so sieht die Justizministerin das Ergebnis:

http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2150

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Die Grenzen f�r die Patentierung software-gest�tzter technischer 
Erfindungen sollen sch�rfer als bisher gezogen werden. Die Patentierung 
von blo�en Algorithmen oder Gesch�ftsmethoden soll ausdr�cklich 
ausgeschlossen bleiben. Das Patentrecht will auch k�nftig 
Computerprogramme "als solche" nicht sch�tzen. Etwas anderes gilt aber 
f�r technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine 
Rolle spielt. Das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen ist ein 
Beispiel. Hier erstreckt sich der Patentschutz auch auf das 
Computerprogramm, weil es Bestandteil der Erfindung insgesamt ist. Im 
Interesse des Innovationsstandorts Deutschland m�ssen solche 
technischen Erfindungen patentierbar sein.



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