hat getagt. Und so sieht die Justizministerin das Ergebnis: http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2150
=================CUT============================== Die Grenzen f�r die Patentierung software-gest�tzter technischer Erfindungen sollen sch�rfer als bisher gezogen werden. Die Patentierung von blo�en Algorithmen oder Gesch�ftsmethoden soll ausdr�cklich ausgeschlossen bleiben. Das Patentrecht will auch k�nftig Computerprogramme "als solche" nicht sch�tzen. Etwas anderes gilt aber f�r technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt. Das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen ist ein Beispiel. Hier erstreckt sich der Patentschutz auch auf das Computerprogramm, weil es Bestandteil der Erfindung insgesamt ist. Im Interesse des Innovationsstandorts Deutschland m�ssen solche technischen Erfindungen patentierbar sein. =================CUT==============================
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