* Andreas Jellinghaus: > kann mir jemand einen hinweise geben, wie die aktuelle crypto gesetzgebung > in deutschland ist?
Offiziell gibt es keine Regulierung f�r die Einfuhr und Nutzung im Inland. M�glicherweise ist es aber TK-Anbietern untersagt, Verschl�sselung f�r Kunden ohne eine Hintert�r f�r die Bedarfstr�ger anzubieten. > GILC sagt das wirtschaftsministerium sei zust�ndig, dann heist es aber weiter > das BSI w�rde die export lizenzen ausstellen. dort nat�rlich keinerlei info. > an andererstelle finde ich den link zum BAFA das zum aussenministerium geh�ren > scheint, aber auch bei den beiden konnte ich nichts sinnvolles finden. Das BAFA hat aber Dokumentation: | Anmerkung 3: Kryptotechnik-Anmerkung: | | Die Nummern 5A002 und 5D002 erfassen keine G�ter, die alle folgenden Vor- | aussetzungen erf�llen: | | a) die G�ter sind frei erh�ltlich und werden im Einzelhandel ohne | Einschr�nkungen mittels einer der folgenden Gesch�ftspraktiken | verkauft: | | 1. Barverkauf, | 2. Versandverkauf, | 3. Verkauf �ber elektronische Medien oder | 4. Telefonverkauf; | | b) die kryptografische Funktionalit�t der G�ter kann nicht mit | einfachen Mitteln durch den Benutzer ge�ndert werden; | | c) die G�ter sind entwickelt, um vom Benutzer ohne umfangreiche | Unterst�tzung durch den Anbieter installiert zu werden, und | | d) um die �bereinstimmung mit den unter a) bis c) beschriebenen | Voraussetzungen feststellen zu k�nnen, sind detaillierte technische | Beschreibungen der G�ter vorzuhalten und auf Verlangen der | zust�ndigen Beh�rde des Mitgliedsstaates, in dem der Ausf�hrer | niedergelassen ist, vorzulegen. <http://www.ausfuhrkontrolle.info/vorschriften/ausfuhrliste/al_abschnitt_c_kat_5_2.pdf> > Mir geht es darum, source und binaries von openssl verf�gbar zu > machen (im bundle mit anderer software, die openssl braucht, alles > aber weiterhin open source), und ich frage mich, ob ich das nun noch > bei irgendeiner beh�rde anzeigen und abstempeln lassen muss. Die landl�ufige Meinung sagt: nein. Anmerkung 3 sagt: ja. Das BAFA d�rfte Dir abschlie�end Auskunft geben k�nnen, m�glicherweise erteilt man Dir gleich eine Ausfuhrgenehmigung. Im Zweifel mu�t Du die Software einmal in die USA exportieren und von dort weiterexportieren, da das Verfahren f�r freie Software (inklusive Kompilaten) dort ziemlich simpel ist. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
