* Andreas Jellinghaus:

> kann mir jemand einen hinweise geben, wie die aktuelle crypto gesetzgebung
> in deutschland ist?

Offiziell gibt es keine Regulierung f�r die Einfuhr und Nutzung im
Inland. M�glicherweise ist es aber TK-Anbietern untersagt,
Verschl�sselung f�r Kunden ohne eine Hintert�r f�r die Bedarfstr�ger
anzubieten.

> GILC sagt das wirtschaftsministerium sei zust�ndig, dann heist es aber weiter
> das BSI w�rde die export lizenzen ausstellen. dort nat�rlich keinerlei info.
> an andererstelle finde ich den link zum BAFA das zum aussenministerium geh�ren
> scheint, aber auch bei den beiden konnte ich nichts sinnvolles finden.

Das BAFA hat aber Dokumentation:

| Anmerkung 3: Kryptotechnik-Anmerkung:
| 
| Die Nummern 5A002 und 5D002 erfassen keine G�ter, die alle folgenden Vor-
| aussetzungen erf�llen:
| 
| a) die G�ter sind frei erh�ltlich und werden im Einzelhandel ohne
|    Einschr�nkungen mittels einer der folgenden Gesch�ftspraktiken
|    verkauft:
| 
|    1. Barverkauf,
|    2. Versandverkauf,
|    3. Verkauf �ber elektronische Medien oder
|    4. Telefonverkauf;
| 
| b) die kryptografische Funktionalit�t der G�ter kann nicht mit
|    einfachen Mitteln durch den Benutzer ge�ndert werden;
| 
| c) die G�ter sind entwickelt, um vom Benutzer ohne umfangreiche
|    Unterst�tzung durch den Anbieter installiert zu werden, und
| 
| d) um die �bereinstimmung mit den unter a) bis c) beschriebenen
|    Voraussetzungen feststellen zu k�nnen, sind detaillierte technische
|    Beschreibungen der G�ter vorzuhalten und auf Verlangen der
|    zust�ndigen Beh�rde des Mitgliedsstaates, in dem der Ausf�hrer
|    niedergelassen ist, vorzulegen.

<http://www.ausfuhrkontrolle.info/vorschriften/ausfuhrliste/al_abschnitt_c_kat_5_2.pdf>

> Mir geht es darum, source und binaries von openssl verf�gbar zu
> machen (im bundle mit anderer software, die openssl braucht, alles
> aber weiterhin open source), und ich frage mich, ob ich das nun noch
> bei irgendeiner beh�rde anzeigen und abstempeln lassen muss.

Die landl�ufige Meinung sagt: nein. Anmerkung 3 sagt: ja.

Das BAFA d�rfte Dir abschlie�end Auskunft geben k�nnen, m�glicherweise
erteilt man Dir gleich eine Ausfuhrgenehmigung.

Im Zweifel mu�t Du die Software einmal in die USA exportieren und von
dort weiterexportieren, da das Verfahren f�r freie Software (inklusive
Kompilaten) dort ziemlich simpel ist.

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