Hallo, kann mir jemand einen hinweise geben, wie die aktuelle crypto gesetzgebung in deutschland ist? die üblichen seiten verweisen zu Ulf Möller, das sind aber alles 404 links.
GILC sagt das wirtschaftsministerium sei zuständig, dann heist es aber weiter das BSI würde die export lizenzen ausstellen. dort natürlich keinerlei info. an andererstelle finde ich den link zum BAFA das zum aussenministerium gehören scheint, aber auch bei den beiden konnte ich nichts sinnvolles finden. Mir geht es darum, source und binaries von openssl verfügbar zu machen (im bundle mit anderer software, die openssl braucht, alles aber weiterhin open source), und ich frage mich, ob ich das nun noch bei irgendeiner behörde anzeigen und abstempeln lassen muss. Im Wassenaar abkommen selbst werde ich auch nicht so recht fündig, habe aber bisher nur die englischen orginale, nicht die deutschen gesetzestexte. Die "General Software Note" sollte mir eigentlich helfen, aber zumindest die englische definition hilft nicht, da ich ein public web server zum download ja keinen verkauf darstellt (option a), und open source ist ja nicht "in the public domain" (option b). Die umsetzung der entsprechenden klauseln in deutsches gesetz würde mir aber sehr weiterhelfen, da sind hoffentlich deutlicher forumlierte klauseln, damit ein kostenloser download von open source software auch ausgenommen wird. Falls jemand ein paar hinweise für mich hat, wäre das sehr hilfreich. Wer debian oder anders linux spiegelt hat sich ja vielleicht schon mal mit der problematik beschäftigt? Tschüss, Andreas -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
