* Axel H. Horns: > Aeh ... das hatte ich auch gar nicht erst angenommen. Aber politisch mitreden > ueber die Grenzziehung zwischen patentfaehigen Erfindungen und nicht > patentfaehigen sonstigen Neuerungen moechtest Du ja wohl offensichtlich > schon? Ich meinte ja nur, dass schon dafuer gewisse Kenntnisse hilfreich sein > koennten ...
Ich will eigentlich nur eine These an den Mann bringen: Daß es sinnvoller ist, Ausnahmen bei der Verletzung festzuschreiben (wenn sie den politisch gewünscht sind), als von vorneherein die Patentierbarkeit zu beschränken. Ich habe den Eindruck, daß das aber recht schwer vermittelbar ist. Also noch ein Versuch. Es gibt ein paar Voraussetzungen, unter denen Handlungen keine Patentverletzung begründen können (private Nutzung -- was immer das ist --, Nutzung zu Versuchszwecken). Der Gesetzgeber unternahm aber keinen Versuch, das durch Hindernisse bei der Erteilung des Patents umzusetzen. Das wäre auch klar zum Scheitern verurteilt, eben weil aus den Ansprüchen meist nicht hervorgeht, ob sie ihre Wirkung z.B. im privaten Bereich entfalten oder nicht. Ähnlich ist es bei Software: Wenn man politisch ernsthaft will, daß reine Softwarepatente keine Wirkung entfalten, kann man das bei der Verletzung viel einfacher umsetzen, weil man an dieser Stelle ganz konkret prüfen kann, was derjenige macht, dem diese Verletzung zur Last gelegt wird. Das wird z.B. der Vertrieb von Software auf Datenträgern (entweder in kompilierter Form oder als Quelltext), die Auslieferung von Software als Bestandteil einer Hardware-Komponente oder der Betrieb von Software zur Erbringung einer Dienstleistung sein. Man hat also viel mehr Kontext, als wenn man bloß anhand der Ansprüche über "Software" oder "nicht Software" entscheiden will. Wenn man will, kann man sogar die Auswirkungen der Patentverletzung von der Dauer der öffentlich dokumentierten Verletzung abhängig machen (d.h. eine Art Verwässerung des Patents) und so der U-Boot-Problematik bzw. dem Zufallsfund im Patentarchiv begegnen. Natürlich wird auf diese Weise das Problem nicht zu gänze gelöst, weil die Privilegien, die Software genießen soll, immer noch höchst umstritten sind. Aber man kann, wenn man das Roß von hinten her aufzäumt, viel genauer die Rechtsfolgen festlegen, die man beabsichtigt, und auf diese Weise vielleicht auch bessere Vorhersagen für die wirtschaftlichen Auswirkungen bekommen. Es fällt einfach die Unwägbarkeit weg, wie die Regelungen, die den Eingang ins System betreffen, sich auf das auswirken, was am Ende an tatsächlich durchsetzbaren Ansprüchen herauskommt. >> Die relevante Frage für mich ist, ob mir die kostenlose Nutzung meiner >> ureigenen geistigen Schöpfungen untersagt werden kann. > > "Ureigenste geistige Schoepfung" ist wohl nur das linguistische Gewebe. Das subjektive Gefühl sagt etwas anderes. Wenn das Kind das erste Mal "Mama" sagt, spielt es für die so Angesprochene auch keine Rolle, daß Milliarden von Kindern zuvor das gleiche taten. > Die dahinterliegenden realweltlichen Loesungsansaetze koennen > u.U. Patente dritter verletzen, die diese Loesungen schon _zeitlich > vor deiner Programmiertaetigkeit_ zum Patent angemeldet haben. Es geht nicht um die Lösungen, sondern um die Aufgabenstellungen. Kaum jemand, der das Geld für ein Patentanmeldung hinblättert, ist so blöd, sein Patent auf eine konkrete Lösung zu beschränken. Es sind immer Klassen von Lösungen betroffen, die eine Aufgabenstellung möglichst gänzlich abdecken. Sonst wäre die Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Kollision vernachlässigbar, und ich würde mir darum gar keinen Kopf machen. (Genauso wie wenn Programmieren eine inhärent erfinderische Tätigkeit wäre -- dann wäre es eher unwahrscheinlich, daß ich unbewußt den Pfad beschreite, den vor mir schon ein anderer gegangen ist.) > Die RiLi meine mit dem Ansatz des Erfordernisses eines neuen und > erfinderischen "technischen Beitrages" hier eine brauchbare Trennlinie ziehen > zu koennen. In der Praxis scheint aber schon der Versand einer Nachricht über ein Datennetz ein technischer Effekt zu sein, so daß dieser Versuch der Abgrenzung scheitert. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
