> Wie oft denn noch? Ich habe meine Einschätzung zum Richtlinienentwurf > des Rates und auch zum Verständnis des ABS-Urteils doch mehrfach > dargelegt.
Immer als ich zur Widerlegung ausholte, u.a. den ABS-Anspruch zitierte und erklaerte, was dort "technisches Programm" bedeutet und dass das nichts mit dem Begriff "computer-implementierte Erfindung" zu tun hat, kam dann nichts. Du bliebst bei deiner Darstellung, die den Ratstext verharmlost, indem sie ihn in die Naehe des ABS-Urteils rueckt, eines Urteils das mit den von uns vertretenen "21 Aenderungsantraegen" und "10 Klarstellungen" voll kompatibel ist, ja sogar zu deren Begruendung herhalten kann. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
