> Wie oft denn noch? Ich habe meine Einschätzung zum Richtlinienentwurf 
> des Rates und auch zum Verständnis des ABS-Urteils doch mehrfach 
> dargelegt.

Immer als ich zur Widerlegung ausholte, u.a. den ABS-Anspruch zitierte und
erklaerte, was dort "technisches Programm" bedeutet und dass das nichts mit
dem Begriff "computer-implementierte Erfindung" zu tun hat, kam dann nichts.
Du bliebst bei deiner Darstellung, die den Ratstext verharmlost, indem sie
ihn in die Naehe des ABS-Urteils rueckt, eines Urteils das mit den von
uns vertretenen "21 Aenderungsantraegen" und "10 Klarstellungen" voll
kompatibel ist, ja sogar zu deren Begruendung herhalten kann.



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