> > > An mehreren Stellen wird impliziert, dass sie patentierbar sind. > > > > Nein, das wird es nicht. > > Es wird gesagt: Geschaeftsmethoden, die nicht Bedingung Y erfuellen, > sind nicht patentierbar. > > Damit wird noch nicht zwingend impliziert, dass sie dann, wenn sie > Bedingung Y nicht erfuellen, patentierbar sind. Aber letztere
Hier ist ein "nicht" zu viel. > Schlussfolgerung ergibt sich aus der Zielsetzung, die "aktuelle > Rechtslage" zu kodifizieren, welche wiederum offensichtlich und > z.T. explizit mit der EPA-Rechtsprechung gleichgesetzt wird. Hinzu kommt, dass selbst eine Aussage wie "Geschaeftsmethoden sind nicht patentfaehig" vor diesem Hintergrund noch nichts daran geaendert haette, dass "computer-implementierte Geschaeftsmethoden" in der vom Rat kodifizierten herrschenden EPA-Doktrin patentfaehige Erfindungen im Sinne des Art 52 EPUe sind. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
