Florian Weimer wrote: > Für mich sieht das (nach zugegebenermaßen oberflächlicher Prüfung) so > aus, als ob Cicero seinen Lesern einfach gutes Material bieten wollte, > völlig in dem Bewußtsein, daß dies negative Folgen für die Arbeit des > BKA und der deutschen Dienste haben kann. Gerade weil das BKA und > andere Behörden so weitgehende Befugnisse zur Überwachung von Bürgern > besitzen, muß absolut sichergestellt sein, daß aus diesen Behörden > keine Daten lecken, weil wir sonst der Unschuldsvermutung ade sagen > können und bereits ein Ermittlungsverfahren allein einer öffentlichen > Hinrichtung gleichkommt (wenn die betroffene Person nur ein bißchen > Medieninteresse weckt).
Das ist rechtlich gesehen aber ein Problem des BKA und des Bundesinnenministers als Vorgesetztem des BKA. Das ist kein juristisches Problem der beteiligten Journalisten. Strafbar macht sich in diesem Fall nur der Behördenmitarbeiter, der ein Amtsgeheimnis verrät: §353b StGB. Das Papier war noch nicht mal "geheim", sondern lediglich "VS - Nur für den Dienstgebrauch". Bei der internen Untersuchung ist das BKA auch nicht weitergekommen. Zugang zu dem Papier hatten über 180 Personen, eine Untersuchung von deren Computern, den Logs der Telefonanlage, des Netzwerks, etc hat keine Erkenntnisse erbracht. Zumal auch völlig unklar ist, wann das "Leck" passiert sein könnte. Der mögliche Zeitraum reicht von irgendwann Mitte 2004 bis Anfang 2005. > Wer sagt uns, daß Cicero nicht einfach zur Auflagensteigerung > genüßlich aus Dienstakten zitiert, ohne daß die Sachlage ein solches > Vorgehen rechtfertigen würde? Mag sein, daß man als Journalist > vertrauliche Informationen wie das BKA-Dossier braucht, um seine > Arbeit zu machen, aber dann muß man sich auch die Zeit nehmen, um den > Bezug zur eigenen Quelle zu verwischen. Alle beteiligten hätten das im > vorligenden Fall wesentlich entspannter gesehen. Für den Leser wirkt > das Ergebnis sicherlich weitaus weniger spannend, und als Journalist > bekommt man dadurch vielleicht den ultimativen Kick, aber an den > genannten Fakten (und ihrer Nachprüfbarkeit für den Leser!) ändert > sich nichts. Selbst wenn die Redaktion von Cicero so gehandelt hätte, wäre das völlig legal und legitim. Die Presse muss in einem Rechtsstaat das Recht haben, alles zu veröffentlichen, was nicht gerade die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, die Sicherheit des Landes oder seiner Untergliederungen gefährdet. Niemand hat das im vorliegenden Fall behauptet. Die Veröffentlichung erschwert noch nicht mal die Fahndung oder Aufklärung von Straftaten, sie ist nur peinlich für die beteiligten Behörden, unter anderem weil einige der veröffentlichten Informationen von ausländischen Diensten stammten und diese verärgert sein könnten. An solchen Fällen zeigt sich, was der garantierte Quellenschutz von Journalisten gegen den Staat wert ist. Es sind immer die Randbereiche eines Abwehrrechts, an denen sich die Qualität beweist. > Ein bißchen kommt das mir so vor wie die Geschichte vom leeten > Cracker, der per Social Engineering Zugang zu Firmengeheimnissen > erhält, damit gegenüber seiner Peer Group prahlt, und dann eben > verknackt wird. Warum soll esJournalisten anders ergehen, wenn sie > letztlich das gleiche machen? Sind sie Bürger erster Klasse mit mehr > Rechten als wir? Was hier passiert ist ist viel schlimmer. Es gibt nur eine Art und Weise, wie sich Journalisten im Rahmen der Recherche nach vertraulichen Dokumenten strafbar machen können. Sie müßten einem Behördenmitarbeiter angesprechen und ihn direkt zur Verletzung des Dienstgeheimnisses anstiften. Der Bundesinnenminister unterstellt jetzt, ohne jeden Anhaltspunkt, dass es so gelaufen sein muss! Denn nur mit dieser Unterstellung kann er eine Durchsuchung der Redaktionsräume, der Büros der Journalisten und ihrer Privatwohnungen beantragen. Weie gesagt, es gibt keinerlei sachlichen Anhaltspunkt dafür, dass die beteiligten Journalisten von sich aus zum Geheimnisverrat angestiftet hätten. Es ist auch völlig untypisch, denn kaum ein Behördenmitarbeiter würde so blöd sein, sich von einem Journalisten zur Verletzung von Dienstgeheimnissen bewegen zu lassen. Typischer ist es, dass der Behördenmitarbeiter der Ansicht ist, dass an brisanten Unterlagen auf seinem Schreibtisch ein öffentliches Interesse besteht und er die Papiere deshalb einem Journalisten zur Verfügung stellt, den er aus der ganz normalen Zusammenarbeit zwischen Behörde und Presse schon länger kennt. Der Bundesinnenminister unterstellt jetzt ohne jeden Beleg den beteiligten Journalisten eine Straftat, nur um "über Bande" mit den Aufzeichnungen der Redaktion herauszubekommen, wer in seinem eigenen Haus die Unterlagen herausgegeben hat. Diese Methode wurde in der Vergangenheit ein paar Mal angewendet, einige Male wurde der Urheber des "Lecks" ermittelt, in keinem Fall wurde gegen auch nur einen der Journalisten ein Verfahren eröffnet. Noch nie hat aber ein Behördenleiter in so offensiver Art und Weise dieses Vorgehen öffentlich vertreten. Ciao Henning -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
