Hanno Wagner schrieb:
> Es gibt Berufsstände die im Falle von Zeugen, Quellen oder ähnlichem
> einen bestimmten Schutz geniessen. Das sind Ärzte bei der
> Schweigepflicht, genauso Rechtsanwälte. Und Journalisten bezüglich
> ihren Quellen.

Journalist ist im Gegensatz zu Arzt oder Rechtsanwalt aber auch
keine geschützte Berufsbezeichnung.

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Unglaublich, aber wahr! Hätte sich der Preis für die AnimagiC seit 1999
tatsächlich verdoppelt, müßte die Convention heute 71 bzw. 101 Euro kosten.

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