Hanno Wagner schrieb: > Es gibt Berufsstände die im Falle von Zeugen, Quellen oder ähnlichem > einen bestimmten Schutz geniessen. Das sind Ärzte bei der > Schweigepflicht, genauso Rechtsanwälte. Und Journalisten bezüglich > ihren Quellen.
Journalist ist im Gegensatz zu Arzt oder Rechtsanwalt aber auch keine geschützte Berufsbezeichnung. -- Unglaublich, aber wahr! Hätte sich der Preis für die AnimagiC seit 1999 tatsächlich verdoppelt, müßte die Convention heute 71 bzw. 101 Euro kosten. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
