Holger Voss schrieb: > Ich habe die Verfahren nicht in ihrer Gesamtheit verfolgen können, aber > soweit ich die Entscheidungen gelesen habe, halte ich die Einschätzung, > wonach die Zuordnung von dynamisch vergebenen IPs zu Personen nicht das > Fernmeldegeheimnis tangiere, für absolut unhaltbar.
Ja, und ich halte sie für richtig. > In der Entscheidung des LG Hamburg (631 Qs 43/05) heißt es zum Beispiel: > "Denn eine dynamische IP-Adresse entspricht mit der Angabe eines > entsprechenden Zeitpunkts einer statischen IP-Adresse und bedarf daher > nur noch deren Schutzes." Genau. > Diese Gleichsetzung einer statischen IP-Adresse (ein Bestandsdatum, das > üblicherweise für die Dauer des Vertrages Bestand hat) mit einer > dynamischen IP-Adresse (die für jede Verbindung ins Internet neu > vergeben wird, die somit ein verbindungsabhängiges Verkehrsdatum im > Sinne des § 96 TKG ist) ist sachlich ganz einfach falsch. Wenn Dein in Klammern geschriebener Schluß richtig wäre, was er nicht ist, hättest Du Recht, ja. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
