Hi,

I've sent a mail to the c't-reporter who wrote an article about the new
law in germany regarding computer games in the latest edition of the c't
computer magazine. This is his answer below. Sorry that it's in german
and please note that this is no legal advice. 

In short, if we want to respect the laws, it seems we either have to pay
*loads* of money to get the games approved or we dump the games from the
CD. Furthermore, we'd have to make sure that debian-junior games are
also classified (which they are probably not) and would have to check
IDs from the kids. IOW: This would probably be too cumbersome to do,
what a pity.

cheers,

Michael
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Hallo, Herr Banck,

danke f�r ihre Anfrage an c't.

Sie schreiben:

Unter den deutschen Entwicklern des Debian Projekts[1] herrscht eine
gewisse Unsicherheit, wie uns das neue JuSchG als Linux-Distribution
beeinflussen wird. Im Moment laufen die Vorbereitungen zum LinuxTag. Wir
planen auch dieses Jahr wieder, Rechner an unserem Stand zu
demonstrieren und kostenlose CDs mit einem Teil des Debian-Archivs an
Besucher zu geben.

Die Kennzeichnungspflicht betrifft ausschlie�lich Tr�germedien. Sofern ein Spiel nicht jugendgef�hrdend ist, darf es im Internet frei zum Download angeboten werden. Beim Verteilen von CD-ROMs gibt es allerdings - wie Sie schon richtig vermutet haben - ein rechtliches Problem.


Microsoft hat f�r den Windows-Lieferumfang, zu dem ja auch Mini-Spiele wie Solitaire geh�ren, eine rechtliche Beurteilung erlangen k�nnen, nach der das Betriebssystem Windows einschlie�lich des gew�hnlichen Auslieferungsumfangs auf CD-ROM weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig ist.

Ich denke, dass man diese Beurteilung auch auf eine Linux-Distribution �bertragen kann. Das gilt allerdings nur, solange die Spiele darauf offensichtlich keine Jugendbeeintr�chtigung darstellen (also im Zweifelsfalle von der USK mit "ohne Alterseinschr�nkung", "ab 6" oder "ab 12" eingestuft werden w�rden) und nur unwesentliches Beiwerk zur �brigen Software darstellen. Wenn sich allerdings beispielsweise eine Doom-Umsetzung oder �berhaupt ein Ego-Shooter unter den Programmen auf der CD befinden sollte, gibt es ein echtes Problem. Sobald jemand darauf aufmerksam w�rde (oder auch nur Ihnen b�se will), k�nnte er dann die Strafverfolgungsbeh�rden auf die nicht gekennzeichnete Spielsoftware hinweisen, und diese m�sste - ob sie will oder nicht - von Amts wegen eingreifen. Ein Versto� gegen das Jugendschutzgesetz wird empfindlich bestraft. Dabei spielt es leider auch nur eine untergeordnete Rolle, ob mit den fraglichen Datentr�gern Geld verdient wird oder nicht.

Hierbei ist anzumerken, dass das Debian Projekt nich-kommerziell ist

Leider spielt das f�r die Strafbarkeit keine Rolle.

10000 vorhandenen Pakete nur einen verschwindend geringen Anteil selber
entwickelt, vermutlich befindet sich kein einziges Spiel darunter.

Verantwortlich ist stets der Publisher respektive Hersteller des Tr�germediums, also der CD-ROM. Ob dieser die darauf befindlichen Programme selbst entwickelt hat oder nicht, ist jugendschutzrechtlich ohne Belang.


Ein anderes Problem ist das Demonstrieren von Spielen auf dem
Messestand. Jemand hat vorgeschlagen, einen Computer mit Spielen f�r
Kinder zur Verf�gung zu stellen, worauf diese Antwort einging:
http://lists.debian.org/debian-events-eu/2003/debian-events-eu-200304/msg
00030.html

F�r Vorf�hrungen und Probespiel gilt: Sofern Kinder und Jugendliche Zugang haben, m�ssen die ihnen zug�nglichen Spiele f�r ihr Alter freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sein.


Warum beschaffen Sie sich nicht f�r die CD-ROM mit der Programmsammlung eine USK-Einstufung? (www.usk.de) Wenn Sie diese CD dann f�r die Vorf�hrterminals einsetzen und eine Kennzeichnung "ab 6" oder "ab 12" bekommen haben, d�rfte es keine Probleme geben - nat�rlich muss nach dem Buchstaben des Gesetzes selbst dann gew�hrleistet sein, dass etwa keine Zehnj�hrigen ein Spiel "ab 12" ausprobieren. Die normale Pr�fung kostet 1000 Euro und dauert bis zu 14 Tage. Sie bezieht sich immer auf den gesamten Tr�ger, nicht etwa auf jedes einzelne Spiel. Damit w�ren Sie dann in jeder hinsicht auf der sicheren Seite.

Nicht freigegebene Spiele d�rfen Kindern und Jugendlichen n�mlich auch zum Probespielen nicht zug�nglich gemacht werden. Es w�rde also noch nicht mal etwas helfen, wenn Sie nur ausgesprochene Kinder-Games auf den jedermann zug�nglichen Testrechnern laufen lie�en, solange es keine USK-Kennzeichnung f�r sie gibt. Entweder m�sste man ohne gekennzeichnetes Material bei solchen Probeterminals auf Spiele komplett verzichten oder einen Kontrolleur herumlaufen lassen, der Kinder und Jugendliche davon fernh�lt - keine sch�ne Vorstellung. Aber das Gesetz ist m.E. ohnehin so wenig durchdacht und so unausgegoren, dass es eine Schande ist.

Ich werde eine eventuelle Antwort Ihrerseits vertraulich behandeln,
solange Sie nichts anderweitiges sagen.

Eine vertrauliche Behandlung ist nicht n�tig. Beachten Sie aber bitte, dass meine Auskunft keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Als Journalist darf ich von Gesetzes wegen keine Rechtsberatung leisten.


Da auch wir unsere Optionen
(z.B. einfach nicht "auf dem Radar" der Jugendsch�tzer auftachen) noch
diskutieren, bitte ich auch Sie, diese Mail nicht z.B. als Leserbrief zu
ver�ffentlichen.

Geht klar.

Beste Gr��e,

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Peter Schmitz (psz)                            (Rechtsfragen, Medieninhalte)
c't - Magazin fuer Computertechnik             mailto:[EMAIL PROTECTED]
Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG       http://www.heise.de/ct/
Helstorfer Str. 7                              phone +49-(0)511-5352-189
D-30625 Hannover, Germany                      fax   +49-(0)511-5352-417

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