Juergen Sauer <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > Am Montag, 5. September 2005 11:05 schrieb Frank Küster: > >> Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist. Die >> Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich > Die gültigkeit der GPL (Copy-leftteil und Verwertungsrechte) wurden > bereits in einem Prozess in vollem Umfang letztinzanzlich
Welches Gericht war denn die letzte Instanz? Was ich im Netz finden konnte war nur die einstweilige Verfügung (LG München I) gegen Sitecom. Eine einstweilige Verfügung würde ich nicht gerade als "in vollem Umfang letztinstanzlich" bezeichnen - es ist eben nur einstweilig. > und damit > Rechtsnorm schaffend bestätigt. So ist das in Deutschland allerdings nicht. Rechtsnormen schaffen in erster Linie mal die Parlamente; Richterrecht gibt es zwar auch, aber "technisch" kann es genauso leicht verändert werden wie es geschaffen wurde. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer

