Enrico Weigelt <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > * Christoph Haas <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: > > <snip> > >> Ich weiß nicht, wie die Inder das Thema Computereinbruch/-sabotage >> behandeln, aber in Deutschland ist IMHO bereits das Erraten des Passworts >> und der damit verbundene erfolgreiche Login rechtlich "bedenklich". > > Also ich bin kein Jurist, aber AFAIK gilt es bereits als > Hausfriedensbruch, wenn man ein fremdes Gelände (das als > solches klar erkennbar ist) betritt, unabhängig davon, > ob es einen wirksamen Schutz gegen Eindringen gibt. > Man darf schließlich auch nicht einfach so in fremde > Wohnungen gehen, wenn die Tür mal nicht abgeschlossen ist. > > Genauso sehe ich das bei EDV-Systemen auch.
Nicht aber der Gesetzgeber, der hat für Computerdelikte eigene Paragraphen geschaffen. > Im Falle des Webservers müßte eben klar erkennbar sein, wo > die Grenze zwischen öffentlichen und privaten Bereichen nicht > so klar - aber eine Passwortabfrage sollte das deutlich machen. Selbst wenn ein Rechner, auf dem du einen Account hast, schlecht aufgesetzt ist, und du Schreibrechte in einem Verzeichnis hast, das dich eigentlich nichts angeht, kann ein "rm -rf <dort>" den Tatbestand der §303a oder 3030b erfüllen. Gruß, Frank -- Frank Küster Single Molecule Spectroscopy, Protein Folding @ Inst. f. Biochemie, Univ. Zürich Debian Developer (teTeX)

