Simon Brandmair schrieb am Sun, 14 Sep 2003 12:03:56 +0200:

>> Ich folgere: DVDs sind kopiergesch�tzt. Angenommen der Kopierschutz
>> gelte als unwirksam, dann w�re das Kopieren f�r private Zwecke
>> erlaubt. W�re nun der Kopierschutz wirksam, so w�re (nach obiger
>> Aussage) jegliche Nutzung, damit auch das Ansehen, verboten.
>
>Ja. Das w�rde ich auch so sehen. Aber: nicht jedes Ansehen ist
>verboten. Sondern nur das, das vom "Rechtsinhaber nicht genehmigt" (�
>95a UrhG) wurde. Darunter f�llt sicher nicht das blo�e Abspielen im
>DVD-Player. Somit muss man sich �berlegen, ob nicht der Vertreiber von
>DVDs die Umgegehung des Kopierschutzes mittels libdvdcss (auch
>stillschweigend) genehmigt hat.

Nein. Darunter f�llt die Nutzung durch alle Massnehmen, die das Kopieren
erlauben w�rden, also auch libdvdcss. Generell: Eine mit einem
Spielfilm oder sonstigem Unterhaltungswert gef�llte DVD ist ein
Unterhaltungsdatentr�ger und wird �blicherweise in einem Ger�t der
Unterhaltungselektronik abgespielt. Wenn das unter der
neuen Verordnung funktioniert, ist alles in Ordnung. Ein Linux-PC ist in
den Augen der Verordnung kein �bliches Ger�t der
Unterhaltungselektronik.

Ich glaube, interessant wird es erst, wenn die ersten DVD-Brenner f�rs
Wohnzimmer in den Massenmarkt kommen. Dann geht n�mlich das Kopieren der
DVDs erst richtig los. Das, was heute mit PCs gemacht wird, ist eine
Kleinigkeit dagegen.

Aber zur�ck zur Diskussion: Wenn jemand seinen PC als Multimedia-Station
benutzt, ist er halt dumm dran. Ich schaue mir meine DVDs immer noch auf
einem gro�en Bildschirm an, nicht auf einem kleinen 19-Z�ller.

wobo


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