Wolfgang Jeltsch schrieb:
Hallo allerseits,

ich habe gerade mit gro�er Verbl�ffung in einem Vorlesungsskript "Kommunikationstechnik I" gelesen, dass der Einsatz und die Verbreitung von Verschl�sselungsverfahren in Frankreich verboten seien. Das kann ich mir zwar nicht so recht vorstellen, denke aber, dass sich das der Schreiber nicht ganz aus den Fingern gesaugt haben wird. Kann mir jemand sagen, was an diesem Statement stimmt?

Ja, es stimmt. Gesetz Nr. 90-1170, Art. 28 a) und b)


--
Mit freundlichen Gruessen
Bjoern Schmidt


--
Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/


Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED]
mit dem Subject "unsubscribe". Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)



Antwort per Email an