Hi Flo, *,

2009/7/12 Florian Effenberger <[email protected]>:
> ==
> Sie haben ungewollt einen Abovertrag abgeschlossen, als Sie OpenOffice.org
> herunterladen wollten?

Schlechte Formulierung. Denn mit dem Widerspruch streitet man ja genau
diesen Sachverhalt ab.
Einen Vertrag abzuschließen bedarf einer beiderseitigen
Willenserklärung, die liegt hier aber wegen Täuschung nicht vor. bzw.
der Downloader rechnet nach Treu und Glauben nicht damit, einen
Vertrag abzuschließen.

ciao
Christian

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