Hallo @ all, nach einem langen Arbeitstag au�er Haus und dem Durcharbeiten von vielen, vielen Mails zum Thema Wochenende jetzt auch meine Stimme:
Vorab: ich will vieles nicht wiederholen und schliesse mich vielen Meinungen an - vor allen: Dank an Jacqueline und allen, die dabei waren. Eine ausf�hrliche Zusammenfassung werde ich Mitte der Woche noch zusammenschreiben und hier posten. Aber zu einem Punkt m�chte ich ein wenig zur Aufkl�rung beitragen: zu den vielen juristischen Fragen der letzten Posts. Der Verein ist als jurstische Person selbstst�ndig rechtsf�hig. Er kann Verpflichtungen eingehen, verklagen und verklagt werden. Dabei haftet der Verein maximal bis zur H�he seines Vereinsverm�gens (strafrechtliche Konsequenzen und pers�nliche Haftungen des Vorstandes einmal ausgenommen). Der Verein wird nach au�en (damit ist alles gemeint, was au�erhalb des Vereins stattfindet) vertreten durch den Vorstand, und zwar gesamtschuldnerisch. Dieses kann im Innenverh�ltnis durch eindeutige Ressourzuweisungen (Zust�ndigkeiten) in manchen Bereichen begrenzt werden, der Vorstandsvorsitzende haftet immer f�r alles. MIndestens ein solcher muss benannt werden. Damit ein Verein gemeinn�tzig sein kann und �berhaupt als Verein anerkannt wird, bedarf es einiger basisdemokratischer Strukturen, die in der Vereinssatzung festgeschrieben werden m�ssen - und auch so durchgesetzt werden k�nnen. Hierzu z�hlt auch unter anderem, dass jedes (Voll-) Mitglied eine Stimme haben muss und der Vorstand "gew�hlt" werden muss. Damit scheidet leider auch der Vorschlag aus, dass die Coleads automatisch Vorstandsmitglieder werden k�nnen. Es ist nicht m�glich, einen "Automatismus" welcher Art auch immer in eine Satzung einzubauen, dass manche Vorstandsmitglieder automatisch (und damit ohne Wahl der Mitglieder) bestimmt werden. Es spricht allerdings nicht dagegen, dass die CoLeads der Community auch von den Vereinsmitgliedern (und nur die sind dann wahlberechtigt) als Vereinsvorstand gew�hlt werden. Und heir sieht man auch die enge Verkn�pfung beider "Gebilde": Sind die Aktiven in beiden "Gebilden" pr�sent, werden sich auch logischerweise die gleichen Strukturen ausbilden - f�r mich gibt es hier keine Trennung. Unterschiede gibt es aber in der Au�enwirkung. Ich sehe es wie Florian - die Community ist (wenns drauf ankommt) wie eine BGB-Gesellschaft zu behandeln. Jeder haftet f�r alles. F�hle ich mich also irgentwie "Auf den Schlips getreten", so schnappe ich mir ein belibiges Mitglied (der Einfachkeitshalber nat�rlich jemanden, der sich zu erkennen gibt - also als Name (Ansprechpartner) auf der Webseite auftaucht oder der sich als ein Mitglied ausgibt) und halte mich an ihm "schadlos". Ist wohl in der Vergangenheit noch nicht passiert, die Communities haben in der Regel wenig "Schnittstellen und Reibungspunkte" zur �ffentlichkeit, und wo kein Kl�ger, da ein Richter... Auch in Fragen des Impressums gebe ich Florian recht - das fehlt eindeutig auf den deutschen OOo Seiten - aber wie sollte es auch aussehen? Im Falle des Vereins ist das viel einfacher. Hier gibt es einen verantwortlichen Vorstand und dieser kann und wird f�r jede Handlung und Aussenwirkung - gleich wer diese im Namen des Vereins erledigt - belangt werden. OK, (strafrecht etc. mal ausgenommen) der Vorstand handelt im Namen des Vereins, und haftet somit nur in H�he des Vereinsverm�gens - und wenn die Forderung zu gro� ist, meldet der Verein Konkurs an und das war es dann. Da aber jetzt auch eine pers�nliche Haftung des Vorstandes mit auftritt (Durchgriffshaftung, mangelnde Kontrolle, strafrechtliche Konsequenzen) ist die Freiheit des einzelnen im Verein begrenzter (-> daher Absegnung durch den Vorstand...), was die Aussenwirkung anbelangt, anderereseits aber auch seine pers�nliche Haftung minimiert. Der Verein (oder die juristische Person) spielt also erst dann eine Rolle, wenn ein Projekt eine gewisse Au�enwirkung besitzt und in der �ffentlichkeit wahrgenommen wird. Beispiel Pressemitteilungen: Wir ver�ffentlichen inzwischen im Monatsrythmus oder h�ufiger Informationen, die selbstverst�ndlich eine Au�enwirkung und verst�rkte Aufmerksamkeit erzielen. Es sollte jedem bewusst sein, dass hiermit nat�rlich auch Haftungsfragen einhergehen. Beispiel Messen: Wir treten als OpenOffice.org auf, erzielen die auch gew�nschte Aufmerksamkeit und haften f�r alles, was dort so passiert - auch in Hinblick auf unsere Aussagen! Alleine unter all diesen Gesichtspunkten ist es irgendwann immer sinnvoll, eine solche juristische Person als Puffer "vorzuschicken". Dass man parallel auch noch gleich Gelder "anpacken" kann, ist ein zus�tzlicher, sch�ner Effekt. Mit all diesen Aspekten sah und sehe ich den Verein als integralen und nicht trennbaren Bestandteil der Community, deren aktive Mitglieder beide "Gebilde" erst erm�glichen, mit Leben erf�llen und tragen. Als nicht trennbarer Bestandteil der Community geh�rt jedes Vereinsmitglied selbstverst�ndlich auch der Community an, andersherum jedoch gibt es keinen Automatismus oder Zwang. Die Community kann und wird immer gr��er sein als der Verein, und es ist die Freiheit des Einzelnen, zu entscheiden, wie und wo er sich selbst engagiert. Soviel zun�cht mal von mir Sch�nen Abend Thomas -- ## Marketing deutschsprachiges Projekt ## http://de.openoffice.org - www.openoffice.org ## Vorstand OpenOffice.org Deutschland e.V. ## Mitglieder willkommen: www.OOoDeV.org --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
