Hi flo.
Florian Effenberger (OpenOffice.org) schrieb:
ja, aber de.openoffice.org ist ein Angebot aus Deutschland f�r Deutschland, im Zweifelsfalle.
*NEIN*
(enschuldige den virtuellen Schrei, aber wenn du das so siehst, werfe ich dir unverbl�m,t vor, die Ziele und aufgaben des Projektes nicht zu kennen).
de.openoffice.org ist das deutsch*sprachige* Projekt, welches sich keines Wegs auf Deutschland beschr�nkt. Weder in Hinsicht Mitglieder, noch in Hinsicht Zielgruppe.
Falsch. Nur f�r gesch�ftsm��ige Angebote.
http://www.netlaw.de/beitraege/2002/0210%20anbieterkennzeichnung.htm
"Auch rein privat betriebene Website m�ssen deshalb gekennzeichnet werden."
1. deutsches Recht 2. der "Anbieter" der Website ist eindeutig CollabNet.
Nur, weil der Server woanders steht und von einer anderen Firma betrieben wird, hei�t das nicht, dass der Teledienst nicht deutschem Recht unterf�llt. Sonst k�nnte man sich auf diesem Wege ja jeglichen deutschen Rechts entledigen.
Ok, unterstehen jetzt meine Beitr�ge dem Schweizer Recht und die von Harald Schil dem �stererreicher? Und wenn Louis direkt unsere Seiten �ndert ist das amerikanisches REcht? Und der Rahmen un den eigentlichenInhalt .. untersteht anderem Recht als der Inhalt?
Wer m�chte, kann diese Fragen gerne detailliert L�sen. Ich f�nde es wirklich gut, wenn wir eine Antwort h�tten. Nur finde ich den Aufwand, sowas fundiert zu l�sne f�r mich einfach zu hoch (wesentlich zu hoch, so dass ich lieber das minimale Risiko eingehe, rechtlich nicht ganz sauber zu arbeiten und auch noch jemden gegen mich zu haben, der mir unbedingt ans Bein pinkeln will).
Schon mal angesehen?
Ja. Allein die Zug�nglichkeit w�rde das Impressum scheitern lassen. Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick klar und deutlich als Impressum erkennbar sein.
Nach deutschem REcht
Andre
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