Hi,

Franz Grieser schrieb:
Hallo.

Und damit kommen wir zum Kern des Problems: Man kann nur Nutzungsrechte für
etwas einräumen, das man selbst geschaffen hat oder für das man
entsprechende Rechte eingeräumt bekommen hat (Lizenzierung). Und die
Lizenz, auf die man sich für die Nutzung von Microsoft-Screenshots
berufen /muss/, gewährt einem nicht die für eine Veröffentlichung unter
einer freien Lizenz notwendigen Rechte.

Ich fasse zusammen: Das Problem ist der Akt der Lizenzgewährung durch den
Autor einer Dokumentation an sich, weil er damit für etwas eine Lizenz
gewährt, an dem er keine bzw. keine dafür ausreichenden Rechte hält.

Es geht hier um Urheberrecht. Und derjenige, der den Screenshot
anfertigt, ist der Urheber - nicht derjenige, der die Software
geschrieben hat (was in diesem Fall ja auch nicht Microsoft, sondern
OpenOffice.org wäre). Urheber eines Fotos ist ja auch der Fotograf und
nicht derjenige, der das fotografierte Objekt geschaffen hat.

Korrekterweise sei noch angemerkt, dass der Fotograf das Foto nicht ohne weiteres veröffentlichen darf, wenn er ein Kunstwerk fotografiert hat. Der Künstler, der das Kunstwerk (z.B. Gemälde) geschaffen hat, muss das erlauben. Der Hersteller der Farbe oder des Pinsels hat da aber überhaupt nicht mitzureden.

André

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