Hallo,

Am Donnerstag, 2. November 2006 14:35 schrieb Franz Grieser:
> Es geht hier um Urheberrecht. Und derjenige, der den Screenshot
> anfertigt, ist der Urheber - nicht derjenige, der die Software
> geschrieben hat (was in diesem Fall ja auch nicht Microsoft, sondern
> OpenOffice.org wäre). Urheber eines Fotos ist ja auch der Fotograf und
> nicht derjenige, der das fotografierte Objekt geschaffen hat.

Ich werde sonst nicht so deutlich, aber deine Behauptungen sind in jeder
Beziehung vollkommen falsch. Was du auch hättest wissen können, wenn du die
Güte gehabt hättest, die Diskussionsbeiträge, auf die du antwortest, vor
dem Verfassen deiner Antwort zu lesen und zu verstehen. Ich bin nicht
bereit eine ernsthafte Diskussion auf dieser Grundlage zu führen und weise
deshalb noch einmal auf die Zusammenstellung der Problematik unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte hin. Und ich bitte euch
alle: Sich mit wilden Gerüchten zu beruhigen oder einfach den Kopf in den
Sand zu stecken, ist keine Strategie für dieses Problem.

Es ist nicht möglich, eine Dokumentation, die Screenshots von
Microsoft-Programmen (einschließlich Windows) oder Teile davon enthält,
unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen, ohne sowohl gegen die
Nutzungsbestimmungen, die Microsoft für die Verwendung seiner Software
einschließlich Screenshots davon aufgestellt hat, als auch gegen die Lizenz
selbst, unter die man die Dokumentation zu stellen gedenkt, zu verstoßen.

Will man also eine Dokumentation zu OOo unter einer freien Lizenz wie z.B.
der GFDL veröffentlichen und dabei Screenshots verwenden, muss man darauf
achten, dass nicht nur das Programm selbst (OOo), sondern auch alle anderen
sichtbaren Elemente unter einer zur GFDL kompatiblen Lizenz stehen. Das
heißt, das Programm, das Betriebssystem, der Desktop-Manager, sein Theme
und die verwendeten Bildschirmschriftarten müssen alle unter GPL oder LGPL
stehen. Dies erreicht man z.B. mit OOo unter Linux mit KDE als
Desktop-Manager, Krystal- oder Keramik-Theme und FreeFonts. Außerdem dürfen
die in einem Programm geöffneten Dokumente ihrerseits keine rechtlich
geschützten Inhalte zeigen (z.B. Wort- oder Bildmarken).

Ich möchte nicht verheimlichen, dass die Kompatibilität zwischen GPL/LGPL
und GFDL keineswegs unumstritten ist. Die Probleme, die sich dabei aber
maximal ergeben könnten, sind nichts gegen das hier diskutierte Problem von
Inhalten, die überhaupt nicht unter einer Freien bzw. GNU-Lizenz stehen.
Für die PDL wird eine Kompatibilität zur GLPL behauptet, was aber nichts an
dem o.g. Problem der Screenshots unter Windows ändert. 

Mehr kann ich zu diesem Thema nicht sagen, ohne mich zu wiederholen.

Beste Grüße
-- 
Martin Bayer

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http://www.mbayer.de

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