HI,

Martin Bayer schrieb:
Hallo,

Am Freitag, 3. November 2006 08:00 schrieb Andre Schnabel:
Art. 14 Abs. 1 GG: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."
Was aber nichts über das Eigentum an der Windows-Titelleiste aussagt.

Möchtest du ernstlich in Zweifel ziehen, dass das Eigentum von Windows bei
Microsoft liegt?

Ok, auch wenn wir uns wohl nie verstehen werden nochmal:
- Windows ist ein Produkt von Microsoft und Eigentum von Microsoft
- OpenOffice.org ist ein Produkt unter einer freien Lizenz. Je nach Systemumgebung benutzt es teile des Systems zur Visualisierung. Unter Anderem die Windows-Titelleiste. Die Windows-Titelleiste ist aber kein Produkt.
- Ein Screenshot von OOo unter Windows bildet *kein* Microsoft-Produkt ab.

Bitte denke doch mal ein wenig nach. Wenn deine Meinung tatsächlich zutreffen würde, dürfte kein einzeiger Softwarehersteller, der unter WIndows entwickelt Dokumentationen (inklusive Screenshots) anfertigen lassen, da er keinem Autor die REchte zur erstllung von Screenshots gewähren könnte. Schau dir nochmal die die Wikipedia-Seite zum Geschmacksmuster an. Das Beispiel des ICE ist eigentlich ganz gut. Der ICE ist Eigentum der Deutschen Bahn. Prinzipiell ist es trotzdem zulässig, Abbildungen des ICE anzufertigen (der Fotograf hat dann die Rechte daran, nicht die Bahn). eingeschränkt wird dieses Recht erst durch das Geschmacksmustergesetz, da das ICE-Design ein eingetragenes Geschmacksmuster ist.


Wenn du dir selbst diverse Einschränkungen auferlegen willst .. bitte, aber alles andere ist Panikmache.


André

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