Hi,

Juergen Fenn schrieb:
Es kommt nicht darauf an, wer von Euch beiden "Recht hat", sondern daß
hier ein rechtliches Risiko, eine Unsicherheit verbleibt, die
potentiell teuer werden könnte. Dem ist nur dadurch abzuhelfen, daß
man offiziell bei MS anfragt, wie sie die Klausel, die Martin zitiert
hat, verstanden wissen möchten.
Was ich jetzt gemacht habe (wobei es für mich nicht darum geht, wie MS die Klausel verstanden haben möchte, es geht darum, ob sie überhaupt zutreffend ist.) Allerdings befürchte ich, dass ich keine konkrete Antwort erhalte werde sondern an einen Rechtsexperten bzgl. Urheberrecht verwiesen werde.

Wenn sie OOo beliebige Screenshots
untersagen möchten, werden sie ab diesem Zeitpunkt damit leben müssen,
daß in OOo-Anleitungen eben keine Windows-Desktop-Motive oder -Themes
mehr auftauchen, sondern alles unter Linux-Desktops gezeigt wird. MS
muß hierzu aber nicht Stellung beziehen, sie können das Projekt auch
in Unsicherheit belassen und irgendwann, wenn sie Lust dazu haben, auf
Unterlassung usw. vorgehen.
Wie gesagt, darum geht es für mich nicht. Meine Frage ist, ob die Abbildung eines Produktes, welches unter MS-Windows läuft als Abbildung eines Microsoft-Produktes zu werten ist.


André

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