Hi Jörg,

Jörg Schmidt schrieb:
Hallo,

Bernhard Dippold schrieb:
Und das sollten die Ersteller der jeweiligen Lizenzen bzw. diejenigen,
die die Werke unter den entsprechenden Lizenzen
veröffentlichen, klären.

Wie machen die Autoren das denn? Früher war es möglich unter freier
Lizenz zu veröffentlichen, heute Dokus nur noch unter PDL - was passiert
also wenn ein Autor (denn der Thread hier war ja wirklich wenig
erhellend) zu der Auffassung kommt er kann nicht sicherstellen die
notwendige Rechte für die Freigabe unter PDL zu haben - was macht der
dann? Garnicht veröffentlichen?

korrekt.

Es kann übrigens nicht das Anliegen einer Lizenz sein, für den Autor erschöpfend zu klären, ob er überhaupt das Recht zur Veröffentlichung hat. Dabei ist es unerheblich, ob das PDL, GFDL oder eine proprietäre Lizenz ist.
Insofern ist das Kritisieren der PDL in diesem Thread nicht angebracht.

Ich wiederhole noch einmal: sollte Martin mit seiner Annahme Recht haben, würde das alle Softwarehersteller in Deutschland betreffen. Kein Softwarehersteller dürfte einem dritten das Recht zum Anfertigen (und insbesondere zum Nachbearbeiten) von Screenshots seiner eigenen Software einräumen, sofern diese unter Windows läuft. Es würde auch dich betreffen, denn für dein Buch hast du Screenshots unter Windows erstellt und Galileo zur Nachbearbeitung überlassen. Lt. Martins Auffassung hast Du damit Galileo ein Recht gewährt, welches du überhaupt nicht hattest.


Insofern kann auch der Community Council diese Frage kaum beantworten, erst recht nicht im Rahmen einer Diskussion zur PDL.

André

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