Am Wed, 08 Nov 2006 14:51:34 +0100 hat Marko Moeller <[EMAIL PROTECTED]>
geschrieben:
"Dabei ist zu beachten, dass Benutzeroberflächen urheberrechtlich
geschützt sein können, wenn sie ein gewisses Maß an Individualität
aufweisen. "
Jetzt kommt das Wesentliche:
"Das, was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist,
kann jedoch nicht zur Individualität beitragen."
Das klingt doch sehr positiv hinsichtlich unseres Problems :) Sachichma
als Laie.
Wolfgang
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