Hallo,

Am Mittwoch, 8. November 2006 15:21 schrieb Wolfgang Uhlig:
>> "Das, was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist,
>> kann jedoch nicht zur Individualität beitragen."
> 
> Das klingt doch sehr positiv hinsichtlich unseres Problems :) Sachichma
> als Laie.

Der Punkt dürfte wohl sein, dass zwar eine Schaltfläche in der
Fenstertitelleiste zum Schließen des Fensters technisch notwendig ist und
ihre Kennzeichnung mit einem Kreuz üblich (außer bei Aqua und diversen
Themes für Linux-Desktopmanager, aber wollen wir mal nicht so sein). Nicht
allgemein üblich und technisch notwendig, sondern individuell für Windows
XP ist hingegen, dass diese Schaltfläche abgerundet ist und einen roten
Hintergrund hat. (Ohne damit implizieren zu wollen, dies seien ihre
einzigen Qualitäten oder die anderen Themes bzw. anderen Windows-Versionen
seien deshalb schon nicht individuell und nicht geschützt.)

Ich sehe also nicht, wie diese Überlegungen das Problem lösen könnten, also
zur Rechtssicherheit des Lizenzgebers (Autors) beitragen würden. Vielmehr,
scheint mir, wird das Problem nur verlagert. Eine Lösung, die das Problem
an der Wurzel packt, ist für Dokumentationen unter freier Lizenz nur
Screenshots zu verwenden, für deren Entstehung ebenfalls nur
Betriebssysteme, Software, Bibliotheken usw. unter freier Lizenz eingesetzt
wurden.

Beste Grüße
-- 
Martin Bayer

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http://www.mbayer.de

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