Hallo, Am Mittwoch, 8. November 2006 15:21 schrieb Wolfgang Uhlig: >> "Das, was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist, >> kann jedoch nicht zur Individualität beitragen." > > Das klingt doch sehr positiv hinsichtlich unseres Problems :) Sachichma > als Laie.
Der Punkt dürfte wohl sein, dass zwar eine Schaltfläche in der Fenstertitelleiste zum Schließen des Fensters technisch notwendig ist und ihre Kennzeichnung mit einem Kreuz üblich (außer bei Aqua und diversen Themes für Linux-Desktopmanager, aber wollen wir mal nicht so sein). Nicht allgemein üblich und technisch notwendig, sondern individuell für Windows XP ist hingegen, dass diese Schaltfläche abgerundet ist und einen roten Hintergrund hat. (Ohne damit implizieren zu wollen, dies seien ihre einzigen Qualitäten oder die anderen Themes bzw. anderen Windows-Versionen seien deshalb schon nicht individuell und nicht geschützt.) Ich sehe also nicht, wie diese Überlegungen das Problem lösen könnten, also zur Rechtssicherheit des Lizenzgebers (Autors) beitragen würden. Vielmehr, scheint mir, wird das Problem nur verlagert. Eine Lösung, die das Problem an der Wurzel packt, ist für Dokumentationen unter freier Lizenz nur Screenshots zu verwenden, für deren Entstehung ebenfalls nur Betriebssysteme, Software, Bibliotheken usw. unter freier Lizenz eingesetzt wurden. Beste Grüße -- Martin Bayer [EMAIL PROTECTED] http://www.mbayer.de --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
