Hallo,

seit ich mich mit freier (Freiheit!) Software und mit OOo befasse stoße ich immer wieder bei mir selbst auf Verständnisprobleme im Zusammenhang mit den Lizenzen.

Heute poste ich hier einfach mal ein Beispiel, in der Hoffnung, dass mir die Eine oder der Andere mit dem einen oder anderen Hinweis etwas auf die Sprünge helfen kann. ;-)

Im Beispiel geht es um das Logo für OpenOffice.org.

(1) Das Logo ist Bestandteil der bei mir installierten Software OpenOffice.org. Die Software ist mit der LGPL versehen. Demnach darf man das Logo in andere Werke einbinden, egal unter welcher Lizenz das andere Werk steht. Außerdem darf man das Logo verändern, unter der Bedingung, dass man das daraus entstandene neue Logo ebenfalls unter die LGPL oder wahlweise auch die GPL stellt.

(2) Das Logo findet man auch bei Wikimedia (http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:OpenOffice.org.png). Dort ist die GPL als Lizenz angegeben. Gegenüber (1) bedeutet dies die Einschränkung, dass ein Werk, in dem das Logo benutzt wird, unter die GPL gestellt werden muss.

(3) Im Wiki http://wiki.services.openoffice.org/wiki/OOoArt--OOo_logo_license heißt es ausdrücklich, das Logo sei *nicht* unter einer offenen Lizenz lizenziert. Vielmehr wird dort eine Veränderung des Logos verboten und die Verwendung von der Zustimmung einer Instanz, die man unter [EMAIL PROTECTED] ansprechen soll, abhängig gemacht.

:grübel: (1), (2) und (3) passen doch nicht zusammen, oder?

Wie gesagt, das Logo hält hier nur als Beispiel her. Ähnliche Verwirrung erlebe ich auch mit Dokumentationen und Programmen.

Angenommen der Schöpfer eines Werkes stützt sich auf (1) und baut das Logo (oder die Doku oder das Programm) in ein eigenes Werk ein, das er nicht unter eine freie, offene Lizenz stellen will. Dieser Autor/Entwickler muss doch befürchten, dass man aus der Fraktion (2) oder (3) gegen ihn vorgehen wird. Die Fraktion (2) könnte auf ihn zukommen und verlangen, dass er sein Werk unter der GPL freigibt.

Oder angenommen der Schöpfer eines Werkes stützt sich auf (2) und nimmt das Logo von Wikimedia, um es in modifizierter Form in einem eigenen Produkt, das unter der GPL steht, einzubauen. Die Fraktion (3) könnte dagegen vorgehen wollen und zum Beispiel verlangen, dass 30.000 teuer gedruckte Broschüren vernichtet werden.

Klar, in jedem der Fälle könnte sich der Betroffene auf die Herkunft des von ihn verwendeten Logos (oder der Doku oder des Programms) berufen und er hat hoffentlich die Lizenzangabe, auf die er sich stützt, als Beweismittel gut dokumentiert. Wie aber kann er sicher sein, dass die Lizenzangabe, auf die er sich stützt, nicht ihrerseits unzulässig war. Vielleicht hat ja irgendeine Pappnase das Logo von der OOo-Homepage genommen, hätte sich an (3) halten müssen, aber das Logo einfach als GPL in Wikimedia hochgeladen. Dazu hatte er vielleicht kein Recht und somit stützt sich unser Betroffener auf eine ungültige GPL-Angabe und muss im Extremfall sein Produkt einstampfen.

Besteht diese Unsicherheit nicht generell im Open-Source-Umfeld? Und müsste das nicht dazu führen, dass sich keiner mehr traut, ein freies Produkt aufzugreifen und weiterzuentwickeln oder in eigenen Werken zu verwenden, weil er im Zweifel auf die Gültigkeit der freien Lizenz nicht vertrauen kann?

Ich kriege einen echten Knoten im Hirn: Wenn das Logo gemäß (3) nicht unter der LGPL steht, wie kann dann die Office-Suite OpenOffice.org unter der LGPL stehen? Man kann doch etwas nur unter die freie Lizenz stellen, wenn man bei dessen Erstellung nur Elemente einsetzt, deren Verwendung ebenso frei zugelassen ist.

Kommentare willkommen! Wo sind meine Denkfehler, Wissenslücken oder Fehlinformationen?

Gruß

Stefan

---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]

Antwort per Email an