Hallo,
seit ich mich mit freier (Freiheit!) Software und mit OOo befasse
stoße ich immer wieder bei mir selbst auf Verständnisprobleme im
Zusammenhang mit den Lizenzen.
Heute poste ich hier einfach mal ein Beispiel, in der Hoffnung, dass
mir die Eine oder der Andere mit dem einen oder anderen Hinweis
etwas auf die Sprünge helfen kann. ;-)
Im Beispiel geht es um das Logo für OpenOffice.org.
(1) Das Logo ist Bestandteil der bei mir installierten Software
OpenOffice.org. Die Software ist mit der LGPL versehen. Demnach darf
man das Logo in andere Werke einbinden, egal unter welcher Lizenz
das andere Werk steht. Außerdem darf man das Logo verändern, unter
der Bedingung, dass man das daraus entstandene neue Logo ebenfalls
unter die LGPL oder wahlweise auch die GPL stellt.
(2) Das Logo findet man auch bei Wikimedia
(http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:OpenOffice.org.png). Dort
ist die GPL als Lizenz angegeben. Gegenüber (1) bedeutet dies die
Einschränkung, dass ein Werk, in dem das Logo benutzt wird, unter
die GPL gestellt werden muss.
(3) Im Wiki
http://wiki.services.openoffice.org/wiki/OOoArt--OOo_logo_license
heißt es ausdrücklich, das Logo sei *nicht* unter einer offenen
Lizenz lizenziert. Vielmehr wird dort eine Veränderung des Logos
verboten und die Verwendung von der Zustimmung einer Instanz, die
man unter [EMAIL PROTECTED] ansprechen soll, abhängig
gemacht.
:grübel: (1), (2) und (3) passen doch nicht zusammen, oder?
Wie gesagt, das Logo hält hier nur als Beispiel her. Ähnliche
Verwirrung erlebe ich auch mit Dokumentationen und Programmen.
Angenommen der Schöpfer eines Werkes stützt sich auf (1) und baut
das Logo (oder die Doku oder das Programm) in ein eigenes Werk ein,
das er nicht unter eine freie, offene Lizenz stellen will. Dieser
Autor/Entwickler muss doch befürchten, dass man aus der Fraktion (2)
oder (3) gegen ihn vorgehen wird. Die Fraktion (2) könnte auf ihn
zukommen und verlangen, dass er sein Werk unter der GPL freigibt.
Oder angenommen der Schöpfer eines Werkes stützt sich auf (2) und
nimmt das Logo von Wikimedia, um es in modifizierter Form in einem
eigenen Produkt, das unter der GPL steht, einzubauen. Die Fraktion
(3) könnte dagegen vorgehen wollen und zum Beispiel verlangen, dass
30.000 teuer gedruckte Broschüren vernichtet werden.
Klar, in jedem der Fälle könnte sich der Betroffene auf die Herkunft
des von ihn verwendeten Logos (oder der Doku oder des Programms)
berufen und er hat hoffentlich die Lizenzangabe, auf die er sich
stützt, als Beweismittel gut dokumentiert. Wie aber kann er sicher
sein, dass die Lizenzangabe, auf die er sich stützt, nicht
ihrerseits unzulässig war. Vielleicht hat ja irgendeine Pappnase das
Logo von der OOo-Homepage genommen, hätte sich an (3) halten müssen,
aber das Logo einfach als GPL in Wikimedia hochgeladen. Dazu hatte
er vielleicht kein Recht und somit stützt sich unser Betroffener auf
eine ungültige GPL-Angabe und muss im Extremfall sein Produkt
einstampfen.
Besteht diese Unsicherheit nicht generell im Open-Source-Umfeld? Und
müsste das nicht dazu führen, dass sich keiner mehr traut, ein
freies Produkt aufzugreifen und weiterzuentwickeln oder in eigenen
Werken zu verwenden, weil er im Zweifel auf die Gültigkeit der
freien Lizenz nicht vertrauen kann?
Ich kriege einen echten Knoten im Hirn: Wenn das Logo gemäß (3)
nicht unter der LGPL steht, wie kann dann die Office-Suite
OpenOffice.org unter der LGPL stehen? Man kann doch etwas nur unter
die freie Lizenz stellen, wenn man bei dessen Erstellung nur
Elemente einsetzt, deren Verwendung ebenso frei zugelassen ist.
Kommentare willkommen! Wo sind meine Denkfehler, Wissenslücken oder
Fehlinformationen?
Gruß
Stefan
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