Hallo Stefan,

Stefan Weigel schrieb:
> [...]

Deine Grundthesen scheinen mir berechtigt und ich weiß Du hattest
Ähnliches zu früherer Zeit schon einmal öffentlich angefragt. Leider
hast Du damals keine Antwort erhalten, so das ich mir erlaubt hatte
Deine Frage vor Kurzem zu wiederholen (auf cd-rom) - ohne wirkliches
Ergebnis in der Sache.

Deine Kritik halte ich dem Grundsatz nach für berechtigt, Lösung kenne
ich nicht, eine Teillösung (für die Beteiligen insgesamt) besteht IMHO
jedoch zunächst in der allgemeinen Anerkenntnis das die hier
vorgebrachte Kritik nicht unberechtigt ist.




Gruß
Jörg

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