Andreas Mantke schrieb:

> 
> belege Deine Aussage mal. Ich denke, Schweigen ist hier wohl nicht 
> ausreichend.
> 
>
Ich habe keinen Bock, ein rechtliches Gutachten für einen nur noch
hypothetischen Fall und für Leute, die lieber zwischen als auf den
Zeilen lesen, zu erstellen. Da habe ich Besseres zu tun.

Es brächte uns als Community auch keinen Schritt weiter.

Wem meine Argumentation nicht einleuchtet oder wer das Restrisiko
scheut, den würde ich auch nicht mit einem Zitat aus einer Entscheidung
des "Amtsgerichtes Pusemuckel" oder eines anderen Gerichtes überzeugen,
denn selbst dann bliebe ein Restrisiko (weil Gerichte bekanntlich selbst
bei gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung abweichend entscheiden).

Gruß
Michael


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