Hallo, OfficeKarle wrote on 2011-02-16 17.02:
Wollte gerade meinen persönlichen kleinen Beitrag per PayPal loslassen.
danke!
Der Freistellungsbescheid gilt nur für die Jahre, für die er erteilt wurde. Bei der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen kann er aber bis zur Erteilung des nächsten Bescheides, längstens aber fünf Jahre, weiterhin als Bezugsgrundlage verwendet werden. Dies gilt natürlich nur, solange die Körperschaft auch weiterhin im Sinne ihrer Satzung tätig ist und nicht gegen die Bestimmungen verstößt, die für die Gewährung der Steuervergünstigung von Bedeutung sind.
Meines Wissens ist das das aktuelle Formular, und der Freistellungsbescheid ist natürlich auch weiterhin gültig. Ich frage aber mal meine Kollegen, ob es angepasst werden muss.
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