Hallo Karl,

du hast natürlich recht - die Bescheinigung ist schon zeimlich "alt" ;-)

Warte einfach noch ein paar Tage, dann ist die aktuell online (unter dem
selben Link). Ich habe sie gerade fertig gemacht :-)

Viele Grüße
Thomas

Am 16.02.2011 18:28, schrieb Florian Effenberger:
> Hallo,
> 
> OfficeKarle wrote on 2011-02-16 17.02:
> 
>> Wollte gerade meinen persönlichen kleinen Beitrag per PayPal loslassen.
> 
> danke!
> 
>> Der Freistellungsbescheid gilt nur für die Jahre, für die er erteilt
>> wurde. Bei der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen kann er aber bis
>> zur Erteilung des nächsten Bescheides, längstens aber fünf Jahre,
>> weiterhin als Bezugsgrundlage verwendet werden.
>> Dies gilt natürlich nur, solange die Körperschaft auch weiterhin im
>> Sinne ihrer Satzung tätig ist und nicht gegen die Bestimmungen verstößt,
>> die für die Gewährung der Steuervergünstigung von Bedeutung sind.
> 
> Meines Wissens ist das das aktuelle Formular, und der 
> Freistellungsbescheid ist natürlich auch weiterhin gültig. Ich frage 
> aber mal meine Kollegen, ob es angepasst werden muss.
> 
> Viele Grüße
> Flo
> 


-- 
## Marketing deutschsprachiges Projekt
## http://de.libreOffice.org  - www.LibreOffice.org
## Vorstand OpenOffice.org Deutschland e.V.
## Mitglieder willkommen: www.OOoDeV.org

-- 
Informationen zur Abmeldung: E-Mail an discuss+h...@de.libreoffice.org
Listenarchiv: http://listarchives.libreoffice.org/de/discuss/
Alle E-Mails an diese Liste werden unlöschbar öffentlich archiviert

Antwort per Email an