Hallo Karl, du hast natürlich recht - die Bescheinigung ist schon zeimlich "alt" ;-)
Warte einfach noch ein paar Tage, dann ist die aktuell online (unter dem selben Link). Ich habe sie gerade fertig gemacht :-) Viele Grüße Thomas Am 16.02.2011 18:28, schrieb Florian Effenberger: > Hallo, > > OfficeKarle wrote on 2011-02-16 17.02: > >> Wollte gerade meinen persönlichen kleinen Beitrag per PayPal loslassen. > > danke! > >> Der Freistellungsbescheid gilt nur für die Jahre, für die er erteilt >> wurde. Bei der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen kann er aber bis >> zur Erteilung des nächsten Bescheides, längstens aber fünf Jahre, >> weiterhin als Bezugsgrundlage verwendet werden. >> Dies gilt natürlich nur, solange die Körperschaft auch weiterhin im >> Sinne ihrer Satzung tätig ist und nicht gegen die Bestimmungen verstößt, >> die für die Gewährung der Steuervergünstigung von Bedeutung sind. > > Meines Wissens ist das das aktuelle Formular, und der > Freistellungsbescheid ist natürlich auch weiterhin gültig. Ich frage > aber mal meine Kollegen, ob es angepasst werden muss. > > Viele Grüße > Flo > -- ## Marketing deutschsprachiges Projekt ## http://de.libreOffice.org - www.LibreOffice.org ## Vorstand OpenOffice.org Deutschland e.V. ## Mitglieder willkommen: www.OOoDeV.org -- Informationen zur Abmeldung: E-Mail an discuss+h...@de.libreoffice.org Listenarchiv: http://listarchives.libreoffice.org/de/discuss/ Alle E-Mails an diese Liste werden unlöschbar öffentlich archiviert