Moin,

> Gesendet: 24.05.11 11:15 Uhr


> Selbst eine Zurwehrsetzung ggegen eine möglichweise unberechtigte 
> Abmahnung kann sehr schnell äußerst viel Geld kosten, das meines Wissens 
> weder der Verein noch die Stiftung haben. Bei grob fahrlässigen 
> Verstößen gegen geltendes Recht haften in solchen Fällen dann der 
> Vorstand persönlich. Ich wage zu bezweifeln, ob der das will.


Das sollte doch bitte der Vereinsvorstand entscheiden. In der Vergangenheit hat 
er schonmmal entschieden, eine Liste wie von Stefan vorgeschlagen 
bereitzustellen.

Sucht doch bitte erstmal eine Lösung, die relativ kurzfristig umsetzbar ist
und fragt dann den Vorstand, ob er das unterstützen möchte. 

Eine Zertifizierung, die rechtlich wirklich abgesichert ist, dauert aus
meiner sicht ein paar Monate - wenn sich jemand wirklich intensiv drum
kümmert. 

Gruß,

André

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