Hallo,

mich kann man Duzen. :) Wir stellen uns sehr gerne vor - vielen Dank für
die Möglichkeit dazu.

Wenn ich den Teil in der Tagesordnung richtig interpretiere, muss ich
dazu nur unter der angegebenen Nummer anrufen, richtig?

 Viele Grüße
 Nicolai Parlog



On 18.02.2015 10:20, mike schinagl wrote:
> Guten Morgen Herr Parlog,
> 
> die Intitiative gefällt mir gut. Es wäre doch vieleicht eine gute Idee,
> das Projekt auf der deutschprachigen Community-TelKo am Dienstag, den
> 24. Februar, ab 18 Uhr findet vorzustellen. Ich habe das auf der Agenda
> eingetragen (auch wenn meine Teilnahme noch unsicher ist):
> 
>     http://pad.documentfoundation.org/p/de_discuss
> 
> Beste Grüße Mike Schinagl
> 
> Nicolai Parlog wrote on 2/17/2015 at 9:17 PM:
>> UM KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG IN DER DIGITALEN WELT ZU ERHALTEN
>>
>> Gemeinden ist grundgesetzlich das Recht gewährleistet, alle
>> Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbstbestimmt
>> zu regeln [1].
>>
>> Um Entscheidungsspielraum für diese Selbstbestimmung zu sichern, ist
>> unabhängige Kommunikation eine Kernvoraussetzung.
>> Auch ein unmittelbar für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer
>> technischer Datenschutz [2] und eine effektive
>> Datensicherheit [3] sind wegen unserer zunehmen­den digitalen
>> Vernetzung zu wichtigen Voraussetzungen für eine
>> selbstbestimmte Verwaltung geworden. Gleichzeitig setzen wir
>> verwaltungsweit verstärkt informationsverarbeitende
>> Computersysteme ein, die automatisiert Handlungen vorbereiten und
>> damit menschliche Entscheidungen ersetzen. Wer diese
>> Technologien kontrolliert, kontrolliert zu weiten Teilen auch den
>> Entscheidungsspielraum von kommunalen Akteuren –
>> seien es Bürgerinnen und Bürger, Behörden oder Unternehmen. Ein
>> Kontrollverlust über diese Technologien durch
>> Verlagerung an außerkommunale Akteure gibt diesen eine demokratisch
>> nicht kontrollierbare Macht über die örtliche
>> Kommunikationsinfrastruktur.
>>
>> Die Stadt Dortmund benötigt eine selbstbestimmte IT-Infrastruktur,
>> welche durch die kommunale Politik steuerbar ist und
>> das Recht auf informationelle Selbstbestimmung [4] ihrer Bürgerinnen
>> und Bürger schützt. Dazu muss die Funktionsweise
>> von Software, welche im öffentlichen Dienst eingesetzt wird, – ähnlich
>> wie bei Gesetzestexten – für jede Bürgerin und
>> für jeden Bürger, insbesondere aber für unabhängige, sachverständige
>> Dritte zur ergänzen­den Kontrolle nachvollziehbar
>> sein. Sie darf aber nicht, wie aktuell nahezu flächendeckend
>> praktiziert, der Öffentlichkeit entzogen werden. Auch die
>> IT- und Datensicherheit, welche die Stadt Dortmund gewährleisten muss,
>> wird durch diese Öffentlichkeit gefestigt.
>>
>> Freie und Quelloffene Software [5], also Software, deren Quelltext
>> öffentlich einsehbar ist, ist ein Ga­rant dafür,
>> dass ein Programm auch wirklich (nur) das tut, was es tun soll. Auch
>> wenn ein Missbrauch der aktuell verwandten sog.
>> Closed Source Software [6] derzeit nicht nachgewiesen werden kann, so
>> ist Freie Software doch die einzige Möglichkeit,
>> Missbrauch tatsächlich zu verhindern. Einschränkungen der Transparenz
>> und der demokratischen Kontrollmöglichkeiten
>> können an anderer Stelle nicht ausgeglichen werden! Die bekannt
>> gewor­dene Weitergabe von Sicherheitslücken und Daten
>> durch IT-Unternehmen an ausländische Geheimdienste zeigt deutlich,
>> dass der Schutz von öffentlich-rechtlich erzeugten
>> Daten neu zu konzipieren ist. Bürgerinnen und Bürger, sowie
>> Unternehmen müssen sich darauf verlas­sen können, dass ihre
>> Daten vor unberechtigtem Zugriff sicher sind und ausschließ­lich
>> da­tenschutzkonform verarbeitet werden.
>>
>> Software, die bei der Stadt Dortmund eingesetzt wird, muss deshalb
>> grundsätzlich quellof­fen sein, um das
>> Verwaltungshandeln auch technisch auf eine feste demokratische
>> Grund­lage zu stellen. DESHALB UNSERE FORDERUNG: FREIE
>> SOFTWARE FÜR DIE STADT DORT­MUND!
>>
>>
>> UM DEMOKRATISCHEN IDEALEN GERECHT ZU WERDEN
>>
>> Schon seit Jahren besteht ein Widerspruch zwischen demokratisch
>> idealen Grundsätzen und der Nachvollziehbarkeit der
>> Funktionsweise von aktuell verwandter Software in der öf­fentlichen
>> Verwaltung. Diese Diskrepanz wird sich immer
>> stärker auf die Gesamtgesell­schaft auswirken, da sich immer mehr
>> Dienstleistungen weg von einer
>> Mensch-zu-Mensch­-Interaktion hin zum automatisierten Dialog
>> verlagern: Nicht nur, dass immer mehr Bücher im Internet
>> gekauft und Reisen online gebucht werden, auch der Kontakt zwischen
>> Bevölke­rung und Verwaltung wird zunehmend über
>> Computerprogramme bewerkstelligt. Diese In­formations- und
>> Kommunikationstechnologien bilden die Basis für
>> E-Government [7]-Lösun­gen. Es geht also um viel mehr, als um die
>> Frage, wie z.B. das Einwohnermeldeamt mit un­seren
>> Daten umgeht.
>>
>>
>> UM DER DIGITALEN SPALTUNG ENTGEGENZUWIRKEN
>>
>> Die Verwendung von Software schließt das Nutzen von Dateiformaten ein.
>> Analog zu Freier Software wird in diesem
>> Zusammenhang von Offenen Standards [8] gespro­chen. Die­se können als
>> universale Sprache der digitalen Gesellschaft
>> verstanden werden.
>>
>> Erst durch eine gemeinsame Sprache, kann jeder Mensch nach eigenem
>> Interesse und eigenen Fähigkeiten an einem
>> gesellschaftlichen Dialog teilnehmen. Weil nur durch eine vielfältige
>> Teilnahme an diesem Dialog eine dynamische und
>> nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung ermöglicht wird, ist der
>> Vergleich einer gemeinsamen Sprache mit Offenen
>> Standards wichtig. Dieses Verständnis bedeutet auch, dass eine
>> Gesellschaft gespalten wird, wenn nicht jeder Mensch
>> ihre Sprache verwenden kann.
>>
>> Da Offene Standards als universale Sprache der digitalen Gesellschaft
>> keine Bürgerin, kei­nen Bürger, keine Behörde und
>> kein Unternehmen dazu drängen Software eines bestimm­ten Herstellers
>> zu erwerben, nur um Dokumente der Stadt Dortmund
>> lesen zu können bzw. kommunikative Anbindung an die Stadt Dortmund zu
>> erhalten, schließen Offene Standards niemanden
>> aus und wirken so einer digitalen Spaltung [9] der Gesellschaft entgegen.
>>
>>
>> UM ANBIETERABHÄNGIGKEIT VORZUBEUGEN UND DIE KOSTEN DER ÖFFENTLICHEN
>> VERWALTUNG ZU REDUZIEREN
>>
>> Offene Standards unterliegen keinen gewerblichen Schutzrechten [10].
>> Das bedeutet, dass es kein Monopol auf Offene
>> Standards geben kann. Dies ist entscheidend, denn der Inhaber eines
>> Monopols auf einen Standard kann Datenaustausch auf
>> rechtlichem Wege einschrän­ken, indem er ihn nur für eine gewisse
>> Gruppe von Lizenznehmern erlaubt. Da kommunale
>> Verwaltungen ihre Dienste in der Regel langfristig anbieten und eine
>> Umstellung der verwandten Formate mit erheblichem
>> Aufwand verbunden ist, werden Verwaltungen von den Rechteinhabern
>> eines Standards abhängig. Abhängigkeiten wie diese
>> begünstigen wieder­um steigende Preise aufgrund dieser Monopolstellungen.
>>
>> Freie Software beugt zusätzlich zu Offenen Standards einer
>> Monopolisierung vor, indem bei einem Hersteller in Auftrag
>> gegebene Projekte durch andere Vertragspartner fortgeführt werden
>> können – denn bei Freier Software ist der Quelltext
>> öffentlich verfügbar und darf uneingeschränkt weiterentwickelt werden.
>> Eine Vielfalt von Anbietern ermög­licht somit
>> eine kostengünstige und stabile Bereitstellung von Softwareprodukten
>> bei bekannter Rechtssicherheit.
>>
>> Zudem wird der freie Austausch von Software zwischen Kommunen durch
>> Freie Lizenzen ermöglicht. Dadurch können Synergien
>> [11] genutzt werden, um dringend benötigte Kostensenkungen zu
>> realisieren.
>>
>>
>> EINBLICK
>>
>> Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender
>> Bedeutung. Deshalb ist eine kalkulierte Einführung
>> technischer Barrieren, welche Bildung und Wissenszugang beschränken,
>> ein Vergehen an der Allgemeinheit. Demokratische
>> Teilnahme am öffentli­chen Geschehen ist immer auf offenen Zugang zu
>> Wissensbeständen angewiesen. Des­halb geht es bei
>> der Auswahl von Software um nicht weniger, als um den Schutz unserer
>> Grundrechte.
>>
>> Weil Technikeinsatz als dienendes Instrument und nicht als
>> autoritär-administrierende Fernsteuerung zu konzipieren ist,
>> muss eine demokratische Gesellschaft auch hier Mitbestimmungsrechte
>> und Koalitionsfreiheit ausüben können. Daher, und
>> damit die demokratische Steuerungsfähigkeit unseres Gemeinwesens nicht
>> unterlaufen wird, wollen wir die
>> gesellschaftspolitischen Vorteile einer transparenten
>> Softwareausrichtung in das Dortmunder IT-Konzept intensiv
>> eingebunden sehen.
>>
>> Sollte es demokratisch nicht legitimierten Akteuren – wie Konzernen –
>> gelingen, Strategien der technokratischen [12]
>> und allgegenwärtigen Ein­flussnahme fortzuführen, wäre dies eine
>> bedenkliche Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger
>> und eine Selbstentmachtung von Politik und Verwaltung.
>>
>> Nicht zuletzt gilt: Was mit öffentlichen Geldern finanziert wird, muss
>> als Allgemeingut für die Öffentlichkeit
>> zugänglich sein; so auch Software.
>>
>>
>> AUSBLICK
>>
>> Wir verkennen nicht, dass die Softwarearchitektur jeder öffentlichen
>> Verwaltung hochkom­plex und in der Regel
>> historisch gewachsen ist. Daher ist es herausfordernd, lenkend in
>> die­se Struktur einzugreifen. Dennoch: der Zugang der
>> Bürgerinnen und Bürger zu Informatio­nen ist in der
>> Informationsgesellschaft [13] ähnlich elementar, wie die
>> Grundversorgung mit Wasser oder Strom. Freie Software und Offene
>> Standards sind unersetzlich, um Bürgerinnen- und
>> Bürgerrechte ins digitale Zeitalter zu übersetzen und eine öffentliche
>> Da­seinsvorsorge [14] für die
>> Informationsgesellschaft zu verantworten.
>>
>> Wir halten es für dringend geboten, dass die Stadt Dortmund zukünftig
>> FREIE UND QUELLOFFENE SOFT­WARE GEGENÜBER CLOSED
>> SOURCE SOFTWARE KONSEQUENT PRIORISIERT UND OFFENE STAN­DARDS
>> IMPLEMENTIERT. Auf diese Weise wird die Closed Source
>> Software der Dortmunder Stadtverwaltung stetig und steuerbar durch
>> Freie Software abgelöst.
>>
>> Demokratische Gemeinschaft und kommunale Selbstverwaltung in der
>> digitalen Welt erhalten: Freie Software und Offene
>> Standards für die Stadt Dortmund!
>>
>>
>> DANKSAGUNG
>>
>> Diese Erklärung entwickelt das bereits im September 2008 von ver.di
>> [15] erarbeitete und auf governet.de [16]
>> veröffentlichte Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0 – Die
>> Daseins­vorsorge in der Informationsgesellschaft
>> stärken! [17] fort und konkretisiert es für die Stadt Dortmund.
>>
>> Viele Grüße Die Redaktion
>>
>>
>> [1]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Selbstverwaltung_%28Deutschland%29
>> [2]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz [3]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Informationssicherheit [4]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung [5]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Software [6]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Propriet%C3%A4re_Software [7]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/E-Government [8]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Standard [9]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Kluft [10]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbliches_Schutzrecht?title=Gewerbliches_Schutzrecht&redirect=no
>> [11]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Synergie [12]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Technokratie [13]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Informationsgesellschaft [14]
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge [15]
>> http://www.verdi.de/ [16] http://www.governet.de/ [17]
>> http://www.governet.de/index.php/material/berliner-manifest/
>>
>>
>>
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