Hi,

eine offizielle Straßenliste sollte nichts kosten, und zwar so:
Laut Landeswahlgesetz (Bitte Eures prüfen, bei uns in Nds ist das so) sind die 
kommunen verpflichtet, die Wahlbezirke zu veröffentlichen.

Laut allg. Gleichstellungsgesetz sind sie verpflichtet, alle Veröffentlichungen 
auch barrierefrei anzubieten.

Für Blinde eignet sich eine Karte nicht.
Folglich muß ein Blinder eine Liste mit Straßennamen anfordern können, um die 
Wahlbezirksgrenzen zu erfahren.
Und das als Datei, da weit nicht jeder Blinde Braille lesen kann.

--> Kostenlos.

Gruß
Lulu-Ann

-- 
Empfehlen Sie GMX DSL Ihren Freunden und Bekannten und wir
belohnen Sie mit bis zu 50,- Euro! https://freundschaftswerbung.gmx.de
_______________________________________________
Franken mailing list
Franken@lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/franken

Antwort per Email an