Beata Hubrig berichtet bei Freifunk statt Angst 
(https://freifunkstattangst.de/2020/06/12/die-alte-dame/) von einem Urteil, das 
uns nicht nur überrascht, sondern auch sprachlos macht.

Eine siebzigjährige Dame teilte ihren Internetanschluss mittels Freifunk (Danke 
dafür!). Dabei wurde auf einen VPN-Tunnel verzichtet, schließlich wurde die 
Störerhaftung 2017 abgeschafft. Warner Bros. hat die alte Dame abgemahnt, da 
jemand eine urheberrechtlich geschützte Datei über ihren Internetanschluss 
angeboten haben soll. Nun darf sie 2000 EUR Schadensersatz berappen, dabei 
besitzt sie nicht einmal einen eigenen Computer.

Der Richter ignorierte nicht nur die Haftungsprivilegierung von 
Diensteanbietern. Die Rechtsprechung ist sogar der Ansicht, dass es eine 
Nachforschungspflicht gibt. Die alte Dame soll also potentielle Täter benennen, 
obwohl sie hierfür verbotenerweise umfangreiche Protokolle über alle 
Nutzerinnen und Nutzer ihres Internetanschlusses anfertigen müsste.

    Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
(https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/wlan.html)

Dies kann nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, als dieser (endlich 
und im zweiten Anlauf) 2017 das Telemediengesetz änderte und die Störerhaftung 
für Betreiberinnen und Betreiber von WLAN-Netzen abgeschafft hat. Wir fordern 
die Politik auf, endlich die Rahmenbedingungen für einen rechtssicheren Betrieb 
von offenen WLANs zu schaffen!

(https://hamburg.freifunk.net/2020/06/richter-ignoriert-haftungsprivilegierung-von-diensteanbietern.html)



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