On Mon,  4 Jun 2012 18:09, [email protected] said:

> nachzukommen, sodass die Frage zu prüfen ist, ob sich Software und
> andere Werke nicht wesentlich unterscheiden und gegebenenfalls wodurch
> und welche Konsequenzen dies haben sollte.

Ich stimme zu, das Software und andere Werke sich unterscheiden.  Die
FDL allerdings ist eine Lizenz, die meistens auf Software angewandt
wird: Dokumentation ist ein integraler Bestandteil von Software.  Hier
getrennte - und vor allem inkompatible - Lizenzen zu benutzen ist
vollkommener Schwachsinn.  Insbesondere mit der GPLv3 gibt es keine
Gründe mehr, Handbücher nicht auch unter die GPL zu stellen.  Ich
weigere mich deswegen seit Jahren, die Dokumentation von GnuPG, wie von
Boston gefordert, unter die FDL zu stellen.


Shalom-Salam,

   Werner

-- 
Die Gedanken sind frei.  Ausnahmen regelt ein Bundesgesetz.

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