Am 15.11.2012 11:00, schrieb Christian Kalkhoff:
Es ist also IMHO ich ein Missverständnis, dass die Ableitungen von
Freier Software frei bleiben müssen. Nur ein Stück Software (Eigentlich
ein Stand, Release, Snapshot, Point-in-Time), welches einmal unter einer
Freien Lizenz verfügbar gemacht wurde, bleibt frei. Wenn die/der/die
UrheberIn (im angelsächsischen Raum wohl die Inhaber des Copyright) bei
der nächsten Änderung zu einer unfreien Lizenz wechseln, ist das ihre
Sache.

Natürlich müssen sie dafür die Contributions regeln, also sicherstellen
dass nicht irgendwelche Patches ihnen die alleinigen Rechte am Produkt
nehmen. Ein Beispiel ist hier z.B. MySQL, das nach diesem Modell
entwickelt wird.

Beim Linux-Kernel ist es so, dass ein Jeder Contributor das Recht am
Code behält, deswegen wäre ein Lizenzwechsel mit dem Einverständnis
aller Contributors verbunden, oder aber der entsprechende Code muss
entfernt werden.

Die gängige Definition zu Open Source sagt aus, dass das Programm von
jeder oder jedem zu jedem Zweck nutzbar sein muss, der Quellcode für
Menschen lesbar sein muss, dieser beliebig kopiert werden darf und die
Änderungen weiter gegeben werden dürfen. Da sind sie wieder die vier
Freiheiten.

Unterscheidet sich aber jetzt nur geringfügig zu den vier Punkten der FSFE, die Freie Software definieren:

1) Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck auszuführen.

2) Die Freiheit, die Funktionsweise eines Programms zu untersuchen, und es an seine Bedürfnisse anzupassen

3) Die Freiheit, Kopien weiterzugeben und damit seinen Mitmenschen zu helfen

4) Die Freiheit, ein Programm zu verbessern, und die Verbesserungen an die Öffentlichkeit weiterzugeben, sodass die gesamte Gesellschaft profitiert.

Quelle: http://fsfe.org/about/basics/freesoftware.de.html

Ich sehe in den Punkten 2-4 Open Source, Punkt 1 hat mit Open Source nichts zu tun.

Was vermutlich die FS-Dogmatiker (Und auch RMS) hier ankotzt ist
schlicht, dass die Weitergabe nicht geregelt ist. Ableitungen von
Open-Source-Software müssen nicht mehr frei oder open sein.

Sagt aber mindestens die FSFE nicht, oder nicht auf der oben zitierten, maßgebenden Seite. Oder verstehe ich was falsch dort?

Auf den Punkt gebracht ist die GPL in der erdachten Form sozusagen keine
Open Source-Lizenz, weil in der Weitergabe Vorschriften gemacht werden.

Und das ist ja auch geil.

Disclaimer: Ich mag die GPL, ich mag GNU, ich lebe als Java-Entwickler
von der ASL. ;)

Das tut mir leid. Das mit dem Java ;-)

Mit fröhlichem Gruß

Robert Kehl

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