Am 23.11.2012 09:49, schrieb Volker Grabsch: > Denn dass die Gewährleistung nicht so einfach erlischt, ist doch > eigentlich klar. Aber die Gewährleistung hat doch einen viel, > viel kürzeren Zeitraum als die Garantie. > War das ironisch gemeint?
Schau 'mal: § 438 Absatz 1 Ziffer 3 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html § 475 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475.html § 309 Ziffer 8 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html Und zur Abrundung: $ 476 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html > Die Verwirrung wird dadurch perfekt, dass die Zwischenüberschrift > "Ärger mit der Garantie" suggeriert, dass es in dem Abschnitt um > die Garantie gehe, obwohl es eigentlich um die Gewährleistung geht. > Ja, beides sollte man auseinander halten (Was aber selbst Händlermitarbeiter nicht immer schaffen (wollen).) Gruß Michael
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