RA Stehmann schrieb: > Am 23.11.2012 09:49, schrieb Volker Grabsch: > > > Denn dass die Gewährleistung nicht so einfach erlischt, ist doch > > eigentlich klar. Aber die Gewährleistung hat doch einen viel, > > viel kürzeren Zeitraum als die Garantie. > > > War das ironisch gemeint? [...]
Danke für die Hinweise. Das war mir in der Tat nicht klar, wie groß der Bereich ist, den die Gewährleistung umfasst. Daher finde ich es aber umso wichtiger, dass aufklärerisch arbeitende Artikel darauf eingehen, und nicht einfach nur von Gewährleistung reden. Da fragt man sich als einfacher Leser doch zwangsläufig, was denn nun mit der Garantie ist und ob der Artikel da irgendwas "verschweigt". > > Die Verwirrung wird dadurch perfekt, dass die Zwischenüberschrift > > "Ärger mit der Garantie" suggeriert, dass es in dem Abschnitt um > > die Garantie gehe, obwohl es eigentlich um die Gewährleistung geht. > > Ja, beides sollte man auseinander halten (Was aber selbst > Händlermitarbeiter nicht immer schaffen (wollen).) Das ist ein weiteres wichtiges Gegenargument, auf das man eingehen sollte. Denn für den Normalkunden, der ein freies Android einfach mal ausprobieren will, kann das schon als Einschränkung empfunden werden, wenn sich dieser im Schadensfall erst einmal mit dem Händler über Gewährleistung vs. Garantie streiten müsste. Aber diese Form der Diskriminierung von Freier Software erleben wir ja leider auch in anderen Bereichen (z.B. Laptops). Oder hat sich das inzwischen gebessert? Ich meine, das Aufspielen eines anderen Betriebssystems wurde einige Zeit lang mit dem Herumschrauben an versiegelten Hardware-Elementen gleichgesetzt, oder täusche ich mich da? Gruß Volker -- Volker Grabsch ---<<(())>>--- _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
