Hi Dirk, Am Sonntag, 10. August 2014 20:10:16 schrieb Dirk L: > Jedoch bin ich mir noch nicht sicher unter welcher Lizenz ich den Code > beitragen kann.
ohne das alles im Detail zu untersuchen (und Rechtsberatung darf ich schon garnicht machen. ;)), scheint mir Folgendes: Alle unter GNU GPL v>=2 stehenden Teile, dürfen auch unter GNU GPL v>=3 weitergenutzt werden. Egal, ob es sich da nun um abgeleitete Werke handelt oder nicht, läßt sich dann das Gesamtergebnis im Zweifel als GNU GPL v>=3 nutzen. Pragmatisch gesehen würde ich alles genauer untersuchen, was unter einer Lizenz steht, welche nicht mit GNU GPL v>=3 kompatibel ist. Linux (im engeren Sinne) ist GNU GPL v==2, aber da ist meinst klar, dass Anwendungen darauf ablaufen können. Probleme gäbe es nur bei Kernel-Modulen. Ein Problem sind wohl Lizenzen GNU GPL v==2 und irgendwann auch GNU GPL v==3. Diese sollten mittelfristig wohl ersetzt werden. > - Um Truecrypt in einen Linux-Client zu integrieren, wird ein > entsprechendes unlizenziertes (keine „debian/Copyright“-Datei) Paket > bereitgestellt. Truecrypt ist unfrei und gilt mittlerweile auch als ungepflegt und deshalb unsicher. Würde ich aus allen drei Gründen rauswerfen. Deinen Quelltext kannst Du vermutlich unter jeder Lizenz beitragen, welche kompatibel zur GNU GPL v>=2 ist, z.B. die X11-Lizenz, GNU LGPL v>=2 oder auch die GNU GPL v>=2 selbst. Hilft Dir das weiter? ;) Gruß, Bernhard -- FSFE -- Gründungsmitglied der Vollversammmlung blogs.fsfe.org/bernhard Unterstütze Freie Software: https://www.fsfe.org/support/support.de.html
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