Hallo Bernhard, vielen Dank für deine Einschätzung.
Am 13.08.2014 um 17:42 schrieb Bernhard Reiter: > [...] > Alle unter GNU GPL v>=2 stehenden Teile, dÃŒrfen auch unter GNU GPL v>=3 > weitergenutzt werden. Egal, ob es sich da nun um abgeleitete Werke handelt > oder nicht, läßt sich dann das Gesamtergebnis im Zweifel als GNU GPL v>=3 > nutzen. Gut. Dann kann ein Großteil des Projekts auch weiterverwendet werden. > Linux (im engeren Sinne) ist GNU GPL v==2, aber da ist meinst klar, dass > Anwendungen darauf ablaufen können. Probleme gäbe es nur bei Kernel-Modulen. Das stimmt. Hier werden jedoch keine Kernel-Module benötigt, also sollte dies kein Problem sein. > Pragmatisch gesehen würde ich alles genauer untersuchen, was unter > einer Lizenz steht, welche nicht mit GNU GPL v>=3 kompatibel ist. > > Ein Problem sind wohl Lizenzen GNU GPL v==2 und irgendwann auch GNU GPL v==3. > Diese sollten mittelfristig wohl ersetzt werden. Da wollte ich nochmal nachhaken und zwar habe ich folgendes Paket bzw. Funktion, die unter GPLv2 entwickelt und im Jahr 2008 veröffentlicht wurde. >> - Das Herzstück (in meinen Augen), die Synchronisation eines >> vorher erstellten Speicherabbildes (Image) auf einem Server mit einem Client, >> des Projekts steht unter GPLv2, beinhaltet jedoch Skripte unter GPLv3. >> Mit daran gearbeitet hatten Software-Entwickler aus dem Knoppix-Umfeld. Im Laufe der Zeit ist es jedoch um weitere Funktionen (unter GPLv3) erweitert worden, darunter SCP-Wrapper durch rsync+ssh und mit Einfügen einer Update-Funktion des Dateisystems (alle 2009); Torrent-Unterstützung, Einfügen einer Schnittstelle zur Administration, Remote-Unterstützung (alle 2010), Überarbeitung des Multicast-Skripts und Wechsel auf GPLv3 durch explizite Angabe der Lizenz (2011), Überarbeitung und Wechsel auf GPLv3 eines "Pre-Upload script for rsync/$SoftwareName" (2013). Läge dann nicht eine Lizenzinkompatibilität (bzw. Lizenzverletzung) vor, da ja die debian\copyright-Datei GPLv2 vorgibt? Denn ich meine sie steht an erster Stelle ähnlich zu dem /-Verzeichnis. Anders ausgedrückt, sie vererbt die Lizenz an alle anderen Dateien, steht jedoch mit den unter GPLv3 stehenden Skripte in Konflikt. >> - Um Truecrypt in einen Linux-Client zu integrieren, wird ein >> entsprechendes unlizenziertes (keine âdebian/Copyrightâ-Datei) Paket >> bereitgestellt. > > Truecrypt ist unfrei und gilt mittlerweile auch als ungepflegt und deshalb > unsicher. Würde ich aus allen drei Gründen rauswerfen. Nun gibt es jedoch die ein oder andere Kultusverwaltung, die eine Verschlüsselung vorschreibt (z. B. Hessen [1], Niedersachsen [2] oder Baden-Württemberg für USB-Sticks [3]) und/oder auch den Einsatz von TC 7.1a weiterempfiehlt [4]. Daneben ist es ein Komfortgewinn, wenn sich TC durch ein einfaches "apt-get install *-truecrypt" auf den verwendeten Linux-Clients installieren lässt. > Deinen Quelltext kannst Du vermutlich unter jeder Lizenz beitragen, welche > kompatibel zur GNU GPL v>=2 ist, z.B. die X11-Lizenz, GNU LGPL v>=2 oder auch > die GNU GPL v>=2 selbst. Danke für diesen Hinweis. > Hilft Dir das weiter? ;) Ja, das hilft mir bei meiner Entscheidung. Danke :) Gruss Dirk Referenzen: [1] http://studienseminar-ghrf-wi.de/uploads/media/Verarbeitung-personenbezogener-Daten-am-haeuslichen-PC.pdf [2] http://nibis.ni.schule.de/~ref_404/dokumente/2011_12/20111017_Uebersendung_Jahresstatistik.pdf [3] http://kultusportal-bw.de/IT,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Verschluesselung+von+Speichermedien [4] http://kultusportal-bw.de/IT,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Information+zu+TrueCrypt _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
