Hallo Volker, Am 18.12.2014 um 10:51 schrieb Volker Grabsch: > BBiwy schrieb: >> Am 17.12.2014 um 09:39 schrieb RA Stehmann: >>> Abgesehen davon widerspricht das dem Freiheitsgedanken Freier Software >>> und ist auf dieser Liste eher OT. Jeder soll den Quelltext studieren >>> dürfen. Das dient der Volksbildung. >>> [...] [...] >> LiMux ist freie Software [1], unterliegt also auch der GPL. Nach der GPL >> ist der Quelltext (bzw. die Software) zu veröffentlichen. > > So eine pauschale Veröffentlichspflicht gibt es nicht, weder in der > GPL noch in anderen Lizenzen. Die GPL sagt lediglich: _Wenn_ ich die > Software weitergebe, _dann_ mit Quelltext. > [...]
Das ist irgendwie ein Widerspruch. Auf der einen Seite, soll der Quelltext der Öffentlichkeit preisgegeben werden (also veröffentlicht werden) und auf der anderen Seite gibt es keine Veröffentlichungspflicht. Gruss BBiwy _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
