Hallo,

für die Aussage "Geistiges Eigentum gibt es nicht" wirst Du sicherlich
hier überwiegend Zustimmung erhalten.

In der Tat ist es eine sehr verkürzende Analogie sogenannte
Immaterialgüterrechte mit Eigentum an Sachen im Sinne des bürgerlichen
Rechts gleichzusetzen.

Unbeschadet dieser verfehlten Terminologie gibt es aber
Immaterialgüterrechte und auch wenn man über ihren Inhalt und ihre
Ausgestaltung nicht nur nachdenken, sondern auch streiten kann, kann man
ihnen nicht jeglichen Sinn absprechen (s. z. B. "Copyleft").

Und wenn man den Begriff "Geistiges Eigentum" ablehnt, so gilt auch für
die Immaterialgüterrechte sicherlich folgende Norm entsprechend:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der
Allgemeinheit dienen." (Art. 14 Absatz 2 des Grundgesetzes)

Auch wenn es nicht so "sexy" ist: Statt radikaler Ansätze, "das Kind"
revolutionär "mit dem Bade auszuschütten", erscheint mir ein
reformerischer Ansatz in Bezug auf eine allgemeine Akzeptanz
erfolgversprechender. Dies setzt allerdings eine lange und intensive
Diskussion - auch von vielen Detailfragen - voraus.

Willi wird mir allerdings insoweit sicherlich nicht zustimmen.

Ich bin halt ein alter Mann, der die Erfahrung gemacht hat, dass es gar
nicht so einfach ist, die Welt nachhaltig zu verbessern.

Gruß
Michael



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