Am 23.07.2018 um 17:30 schrieb Luc Saffre: >> Die Sache mit dem Copyleft sollte aber etwas erklärt werden; das war die >> Kurzfassung für Insider.
Leider ist der diesbezügliche Text auf Deiner Seite nicht ganz problemerfassend. Daher noch ein paar Ausführungen: Bekanntlich gibt es Computerprogramme - vereinfachend gesagt - in zwei Formen: als Quellcode und als Binary. Bei einem beispielsweise lyrischen Text würden die Nutzung und Verbreitung - auch abgeleiteter Werke - durch eine Aufhebung des Urheberrechts nicht gehindert. Anders bei einem Computerprogramm, welches eben auch (nur) als Binary distribuiert werden kann. Ohne den dazugehörigen Quellcode kann ich es ohne ganz erheblichen Aufwand weder für eine andere Plattform kompilieren noch verändern, beispielsweise verbessern. Ich könnte es allenfalls kopieren und die Kopien verteilen, aber ansonsten nicht einmal das Programm studieren. Habe ich nur ein Binary, gehen mir also wichtige Möglichkeiten faktisch verloren. Selbst wenn ich den Quellcode veröffentliche, kann ich ohne Urheberrecht niemand daran hindern, von meinem Werk abgeleitete Software lediglich Binaries zu verbreiten. Insofern sind die tatsächlichen Gegebenheiten bei Computerprogrammen wesentlich anders, als bei anderen urheberrechtlich geschützten Werken. Also gibt es ohne Urheberrecht kein Copyleft, was die Situation der Nutzer arg verschlechtert. Gruß Michael P.S. Die Situation, dies erklären zu müssen, ist nicht neu. In der Anfangszeit mussten wir dies auch in Kreisen der Piraten.
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