Moin,
das sollte die FSFE unbedingt weiterverfolgen.
Sachlich ist Ursache für die Geheimhaltung angeblich, dass bestimmte für
Betriebsprüfungen relevante (geheime) Parameter über die Schnittstelle
auf dem Client geprüft werden. Das so zu machen ist natürlich Schwachsinn.
Finanzverwaltung ist Ländersache. Elster wird in Bayern gemacht, aber
ich meine, Bayern hat kein IFG. Die Anfrage müßte in jedem Bundesland,
das ein Landes-IFG hat, nochmal gestellt werden.
Am 19.03.21 um 10:08 schrieb Bernhard E. Reiter:
Hallo Henning,
Am Freitag 19 März 2021 09:13:34 schrieb Henning Thielemann:
Und aus diesem amtlich vorgeschriebenen
Datensatz macht das Finanzministerium ein großes Staatsgeheimnis.
Also wenn sich genügend Leute finden, die das finanziell absichern würden,
dann könnten wir in dieser Richtung auch mal IFG-Anfragen durchklagen.
in welcher Höhe wäre eine Absicherung notwendig?
Wenn sich eine kleine Gruppe findet, die das begleitet, dann kann vielleicht
die FSFE helfen, z.B. über
https://fsfe.org/news/2021/news-20210219-01.en.html
oder auch anders.
Gruß,
Bernhard
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