Hi,

> Dann kann das ZDF die Ergebnisse als Freie Software herausgeben.
> Die andere Variante ist den Auftragnehmer zur Veröffentlichung des
> Ergebniss unter einer abgestimmten und anerkannten Freie Software-Lizenz
> zu verpflichten.

Ah, interessantes und für mich neues Detail:

"Exklusives Nutzungsrecht" bedeutet nicht einfach nur "Nutzungsrecht für
mich exklusiv", sondern das UrhG definiert den Begriff ausdrücklich so,
dass er das Recht zur Unterlizenzierung an weitere Nutzer einschließt:

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html (Absatz 2)

-nik

-- 
Dominik George
Geschäftsführer / Inhaber

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Hilfringhauser Str. 84 · 42929 Wermelskirchen

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