Am Freitag 30 Juni 2023 16:25:12 schrieb Dominik George:
> > Dann kann das ZDF die Ergebnisse als Freie Software herausgeben.
> > Die andere Variante ist den Auftragnehmer zur Veröffentlichung des
> > Ergebniss unter einer abgestimmten und anerkannten Freie Software-Lizenz
> > zu verpflichten.
>
> Ah, interessantes und für mich neues Detail:
>
> "Exklusives Nutzungsrecht" bedeutet nicht einfach nur "Nutzungsrecht für
> mich exklusiv", sondern das UrhG definiert den Begriff ausdrücklich so,
> dass er das Recht zur Unterlizenzierung an weitere Nutzer einschließt:
>
> https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html (Absatz 2)

Ja, und noch wichtier: Die Partei, welche as ausschließliche (aka exklusiven)
Nutzungsrecht hält, kann andere von der Nutzung ausschließen.

Einfache Nutzungsrechte ist, was sonst rausgegeben wird,
durchaus auch mit dem Recht der Unterlizensierung.

Gruß
Bernhard



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