Hi,

>Aber was hält den Entwickler freier Software davon ab, in der Lizenz sinngemäß 
>festzulegen, dass innerhalb der EU der kommerzielle Einsatz der Software nur 
>gestattet ist, wenn der Einsetzende in die Haftungsrisiken, die sich daraus 
>ergeben, vollumfänglich eintritt?

Nichts – das steht da ja auch schon drin – "to the extent permitted by 
applicable law".

Nur verschiebt CRA halt den "extent permitted by applicable law".

-nik
-- 
Dominik George
Geschäftsführer / Inhaber

🐧🚴 Professional and Green FOSS Support on Two Wheels

velocitux UG (haftungsbeschränkt)
Hilfringhauser Str. 84 · 42929 Wermelskirchen
_______________________________________________
FSFE-de mailing list
[email protected]
https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de

Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt.
Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu
behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct

Antwort per Email an