Hi, >Aber was hält den Entwickler freier Software davon ab, in der Lizenz sinngemäß >festzulegen, dass innerhalb der EU der kommerzielle Einsatz der Software nur >gestattet ist, wenn der Einsetzende in die Haftungsrisiken, die sich daraus >ergeben, vollumfänglich eintritt?
Nichts – das steht da ja auch schon drin – "to the extent permitted by applicable law". Nur verschiebt CRA halt den "extent permitted by applicable law". -nik -- Dominik George Geschäftsführer / Inhaber 🐧🚴 Professional and Green FOSS Support on Two Wheels velocitux UG (haftungsbeschränkt) Hilfringhauser Str. 84 · 42929 Wermelskirchen _______________________________________________ FSFE-de mailing list [email protected] https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt. Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct
