Michael <[EMAIL PROTECTED]> schrieb am 06.09.2001 in support@

MH> Fehler in der Formular-Ausf�llung). So einer tritt jetzt ausserdem auch noch
MH> auf: du hast die Telefonummer nicht oder falsch ausgef�llt. Die ist leider
MH> heutzutage Pflicht.

 Ich habe nicht uebel Lust, den Denic vor den Kadi zu zerren.
 Imho ist es grundgesetzwidrig, wenn der Denic als Monopolist
 bestimmte Personen diskriminiert, und das tut er, indem es:

 - vorschreibt, dass Domain-Inhaber ein Telefon haben mussen
   (und sogar die Telefonnummer veroefentlichen muessen)

 - vorschreibt, das Anmelder eines Dispute Eintrags ein
   Fax besitzen muessen (Das steht nicht mal auf deren
   Webseiten zum Thema, habe ich heute telefonisch erfahren)

 Moeglicherweise ist auch grundrechtswidrig, dass das Denic:
   
 - vorschreibt, dass Domain-Inhaber nicht ihre Postfach
   Adresse als Anschrift verwenden duerfen.

 Hintergruende:

 (1) Offensichtlich ist das Denic ein Monopolist. Niemand sonst
 bietet Domain Adressen fuer Deutschland an oder darf das tun.

 (2) Die Post, Telekom, und andere Monopolisten haben alle ohne
 Ansehen der Person, des Wohnortes und dergleichen zu gleichen
 Bedingungen mit den gleichen Diensten zu versorgen und duerfen
 keine "Kunden" abweisen.  Das muesste wohl in der gleichen
 Weise fuer das Denic gelten.

 (3) Dann kann es nicht rechtens sein, dass Telefoninhaber und
 Faxbesiter duerfen und andere nicht, denn zur Abnahme der
 Dienstleistung "Domain Namens-Registration" ist weder das eine
 noch das andere erforderlich, und der Nicht-Besitz eines
 Postfaches ebenfalls nicht.


Gruesse von Purodha - e-mail: <[EMAIL PROTECTED]>


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