Michael <[EMAIL PROTECTED]> schrieb am 06.09.2001 in support@ MH> Fehler in der Formular-Ausf�llung). So einer tritt jetzt ausserdem auch noch MH> auf: du hast die Telefonummer nicht oder falsch ausgef�llt. Die ist leider MH> heutzutage Pflicht. Ich habe nicht uebel Lust, den Denic vor den Kadi zu zerren. Imho ist es grundgesetzwidrig, wenn der Denic als Monopolist bestimmte Personen diskriminiert, und das tut er, indem es: - vorschreibt, dass Domain-Inhaber ein Telefon haben mussen (und sogar die Telefonnummer veroefentlichen muessen) - vorschreibt, das Anmelder eines Dispute Eintrags ein Fax besitzen muessen (Das steht nicht mal auf deren Webseiten zum Thema, habe ich heute telefonisch erfahren) Moeglicherweise ist auch grundrechtswidrig, dass das Denic: - vorschreibt, dass Domain-Inhaber nicht ihre Postfach Adresse als Anschrift verwenden duerfen. Hintergruende: (1) Offensichtlich ist das Denic ein Monopolist. Niemand sonst bietet Domain Adressen fuer Deutschland an oder darf das tun. (2) Die Post, Telekom, und andere Monopolisten haben alle ohne Ansehen der Person, des Wohnortes und dergleichen zu gleichen Bedingungen mit den gleichen Diensten zu versorgen und duerfen keine "Kunden" abweisen. Das muesste wohl in der gleichen Weise fuer das Denic gelten. (3) Dann kann es nicht rechtens sein, dass Telefoninhaber und Faxbesiter duerfen und andere nicht, denn zur Abnahme der Dienstleistung "Domain Namens-Registration" ist weder das eine noch das andere erforderlich, und der Nicht-Besitz eines Postfaches ebenfalls nicht. Gruesse von Purodha - e-mail: <[EMAIL PROTECTED]> _______________________________________________ Global mailing list [EMAIL PROTECTED] http://lists.hostsharing.net/mailman/listinfo/global
